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Akteure des Nachhaltigen Wirtschaftens
Unter Akteuren des nachhaltigen Wirtschaftens werden alle Personen verstanden, die durch Handlungen einen positiven oder negativen Einfluss auf die Entwicklung einer Gesellschaft nehmen können. Unter Akteursgruppen werden alle Institutionen, Organisationen und Gruppen verstanden, in denen diese Akteure tätig sind.
Allmendeproblem
Im europäischen Mittelalter verfügten viele Dörfer über gemeinsame Weideflächen (Allmende), die oft überweidet waren, während die sich im Eigentum der Bauern befindlichen Weiden nicht übernutzt waren. Das A. benennt also das Problem, wenn Güter als Gemeinschaftseigentum öffentlich zugänglich sind, aber dennoch der Rivalität unterliegen (Fredebeul-Krein et al. 2014: 452). Es stellt streng genommen einen Spezialfall der öffentlichen Güter-Problematik dar. Einige Umweltökonom:innen schlussfolgern, dass Menschen mit dem Gemeinschaftseigentum oft weniger sorgfältig umgehen als mit ihrem Privateigentum. Der Umkehrschluss, private Eigentümer:innen würden immer sorgsam und nachhaltig mit ihrem Eigentum umgehen, ist aber falsch, wie zahlreiche Beispiele internationaler Holzkonzerne zeigen, die, wo es keine staatliche Unterschutzstellung gibt, skrupellos Wälder abholzten (Scherhorn 2009: 52)
Allokation
Meint die Verwendung (Verteilung) der Güter, insbesondere der Produktionsfaktoren (Arbeit, natürliche Ressourcen, Kapital) einer Volkswirtschaft. Ziel ist die optimale Allokation der Ressourcen, d.h. der effizienteste Einsatz der Produktionsfaktoren auf alternative Verwendungszwecke (Rogall 2015: 37).
Anthropozän
Der Begriff bezeichnet ein neues Erdzeitalter, das durch den dominanten geophysikalischen Einfluss des Menschen auf das Erdsystem geprägt ist. Der Begriff wurde von Crutzen in die umweltwissenschaftliche Debatte eingebracht.
Beginn der europäischen Anti-Atomkraftbewegung
Als Start kann die erste Großdemonstration in Fessenheim (Elsass, 1971) gesehen werden. Interessanterweise waren es gerade die Erfolge der eher technikoptimistischen Raumfahrt und ihre Bilder vom blauen Planeten, die bei vielen Menschen die Einsicht förderten, dass die Menschheit nur den einen verwundbaren Planeten Erde hat, von dem ihre Zukunft abhängt (Radkau 2011: 139).
Arbeit (menschliche Arbeitskraft)
(a) koordinierende Tätigkeiten; (b) geistige Kenntnisse (z.B. technisches Wissen, sog. Humankapital); (c) ausführende Tätigkeiten (z.B. handwerkliche Tätigkeiten).
Armut Von (armuT) und sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen (Eurostat 2020: SDG_01_10)
Dieser zusammengesetzte Indikator beinhaltet alle Personen, die armutsgefährdet sind, unter materieller Deprivation leider oder in Haushalten mit niedriger Erwerbsbeteiligung leben. Alle Personen werden nur einmal erfasst, auch wenn mehrere Merkmale zutreffen.
Armut
Als A. bezeichnet man die wirtschaftliche Situation einer Person oder Gruppe, in der sie nicht aus eigener Kraft einen als angemessen bezeichneten Lebensunterhalt bestreiten kann. Sie ist nicht nur mit einem Mangel an materieller Bedürfnisbefriedigung verbunden, sondern auch mit zahlreichen psychologischen Belastungen (Gefühl der Verwundbarkeit, Erniedrigung, Unfähigkeit am Gemeinschaftsleben teilzunehmen). Ein Indikator der Unterentwicklung ist die absolute Armut.
Armutsgefährdung
Als armutsgefährdet gilt, wer über weniger als 60% des mittleren Einkommens (Median) verfügt. Früher wurde auch der Begriff relative Armut genutzt. Da dieser Indikator nichts über die Bedürfnisbefriedigung aussagt wird er seit einigen Jahren durch weitere Indikatoren, wie die materielle Deprivation ergänzt.
Aufklärung
Der Begriff fasst verschiedene Strömungen zusammen: a) den Rationalismus (in den Niederlanden: z.B. de Spinoza, Frankreich: Descartes, Deutschland: Leibniz). b) den Empirismus (England: Locke, Hume). c) John Locke (1632-1704) war nicht nur Vertreter des Empirismus, sondern er vertrat auch als einer der ersten Philosophen eine moderne Staatstheorie, die auf den Grundsätzen der Volkssouveränität, Gewaltenteilung und der Unverletzlichkeit der Person basierte. Er ging davon aus, dass der Mensch bei seiner Geburt ein weißes unbeschriebenes Blatt Papier ist, ohne gute oder böse Ideen. Damit rückte eine gerechte Staatsverfassung in den Mittelpunkt des Interesses. d) den Deismus (Frankreich: Voltaire): Idee, dass das Schöpfungswesen (Gott) sich nach der Schöpfung zurückgezogen und seine Geschöpfe frei sich selbst überlassen hat. e) die auf dem Naturrechtsgedanken basierende Idee des Gesellschaftsvertrages (Frankreich). Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) war einer der wichtigsten Wegbereiter der Aufklärung in Frankreich und damit der französischen Revolution. Er vertrat in seiner Lehre vom „contrat social“ die Position, dass nur ein Gesellschaftsvertrag die Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten zwischen den Menschen aufheben könne. In seinen Theorien stellte er den alleinigen Machtanspruch der absolut regierenden Herrscher in Frage. Er sah den Menschen einerseits als ursprünglich gut an, anderseits als ein Wesen, das die Anlagen für Gut und Böse mitbringt, somit offen für beides ist. Daher misst Rousseau der Erziehung eine zentrale Rolle bei.
Ausschlussprinzip
Unter dem A. wird das Recht (die Möglichkeit) jedes Eigentümers eines privaten Gutes verstanden, andere von der Nutzung dieses Gutes auszuschließen bzw. für die Nutzung einen Preis (eine Entschädigung) zu verlangen.
Bedürfnisse
B. sind abstrakte Mangelempfindungen, die ein Mensch beseitigen will. Sie sind entweder natürlichen Ursprungs (sog. Grundbedürfnisse wie Flüssigkeiten, Nahrungsmittel, Kleidung, Wohnung) oder gesellschaftlich begründet oder eine Mischung aus beiden (z.B. soziale Beziehungen, Anerkennung). Das Bedürfnis ist meist nicht auf ein konkretes Gut gerichtet (nicht eine bestimmte Bluse, sondern ein schickes Kleidungsstück). Die Bedürfnisbefriedigung im Rahmen der natürlichen Tragfähigkeit ist also ein zentrales Ziel des nachhaltigen Wirtschaftens.
Bretton-Woods-System
Schon vor dem Ende des 2. Weltkriegs schufen die West-Alliierten 1944 in Bretton-Woods ein Weltwährungssystem mit dem IWF als koordinierende Organisation. Die Mitgliedsländer legten den Wechselkurs ihrer nationalen Währungen gegenüber dem USD fest (sog. Paritäten) und verpflichteten sich, auf den internationalen Devisenmärkten durch An- und Verkäufe von Dollars für den festgesetzten Austauschkurs zu sorgen. Das Bretton-Woods-System wurde 1973 aufgelöst, weil die USA aufgrund des Vietnamkrieges in ein immer größeres Zahlungsbilanzdefizit gerieten und die Verpflichtung zum Eintausch von Dollar in Gold aufkündigten.
Bruttoinlandsprodukt (BIP)
Das BIP ist ein Maß für die in einem bestimmten Wirtschaftsraum (z.B. Deutschland) in einem definierten Zeitraum (z.B. einem Kalenderjahr) statistisch erfassten Leistungen (hergestellten Güter) einer Volkswirtschaft. Es gibt somit den Wert aller in einem Jahr erzeugten Endprodukte sowie die noch nicht verbauten Vorprodukte und Dienstleistungen einer Volkswirtschaft wieder. Hierbei werden die Vorleistungen (Rohstoffe und Vorprodukte) abgezogen (weil sie sonst mehrfach gezählt würden). Bei dem Vergleich des BIP/Kopf zwischen zwei Ländern werden nicht die Landeswährungen in eine einheitliche Währung umgerechnet, sondern die Kauf-kraftparitäten verwendet (hierdurch wird das BIP/Kopf von Schwellenländern höher ausgewiesen, weil man z.B. in Vietnam mehr Waren für einen Euro erhält als in Deutschland). Da die Güter verkauft werden, ergibt sich aus dem BIP als Kehrseite die Summe der erzielten Einkommen, die im Bruttonationaleinkommen erfasst werden.
Bruttonationaleinkommen (BNE)
Das BNE ist ein Maß für die in einem bestimmten Wirtschaftsraum (z.B. Deutschland) in einem definierten Zeitraum (z.B. einem Kalenderjahr) erzeugten Einkommen. Das BNE gibt somit die Summe aller in einem Jahr erzielten Einkommen der Menschen, die in einem Land wohnen, wieder, die statistisch erfasst werden. Früher wurde dieses Maß Bruttosozialprodukt (BSP) genannt. Der Unterschied zum BIP besteht darin, dass in dieser Maßzahl auch die im Ausland erzielten Einkommen (z.B. Kapitaleinkommen wie Zinsen) hinzuaddiert werden und die von Ausländern in Deutschland erzielten Einkommen abgezogen werden.
Budgetansatz des WBGU (2009)
Da die Treibhausgase z.T. sehr lange in der Atmosphäre verweilen (erst nach 1.000 Jahren ist etwa die Hälfte abgebaut; WBGU 2009: 3), darf nur noch eine begrenzte Menge an THGE freigesetzt werden (Gesamtbudget). Nach den vorliegenden Berechnungen dürfen noch 420 Gigatonnen (Gt) CO2 emittiert werden, um das 1,5 Grad Ziel nicht zu verfehlen. Da die Welt jedoch jedes Jahr circa 42 Gt an CO2 emittiert, dürfte dieses Budget bereits 2028 aufgebraucht sein. Das Budget von ca. 1300 Gt für das Zwei Grad Ziel wird in etwa 2046 erschöpft sein (MCC 2020). Aus ethischen Gründen (Verursacher-, Vorsorge- und Gleichheitsprinzip) und um eine ausreichende Akzeptanz in der Weltgemeinschaft zu schaffen, muss das CO2-Gesamtbudget gleichmäßig über einen Pro-Kopf-Schlüssel auf die Staaten der Welt verteilt werden. Das entspricht von 2020-2050 durchschnittlichen CO2-Emmissions¬rechten von 1,5 t pro Kopf und Jahr (IPCC 2019a). Alle Emissionen darüber hinaus müssten sie von anderen Staaten erwerben. Um diese Ziele zu erreichen, müssen u.a. globale und nationale Zwischenziele verbindlich festgelegt werden (damit die notwendigen Handlungen nicht verschoben werden) und eine Weltklimabank eingerichtet werden, die die Verpflichtungen und den Emissionshandel überwacht und sanktioniert. Konsequenz des Budgetansatzes ist es, dass die Menschheit nicht alle zur Verfügung stehenden fossilen Energieträger nutzen darf.
Defensivausgaben
Unter D. werden alle Ausgaben verstanden, die aufgewendet werden, um die aufgrund der industriellen Produktionsweise entstandenen Verschlechterungen der Lebens , Umwelt- und Arbeitsbedingungen zu neutralisieren oder zu reduzieren (Bartmann 1996: 88). Zum Beispiel wirkt sich die Belastung der Umweltmedien auf die Höhe des BIP gar nicht aus. So werden der Kauf eines PKW und der anschließende Einbau eines Lärmschutzfensters jeweils als Erhöhung des BIP ausgewiesen, obgleich die Kosten des Lärmschutzfensters eigentlich vom Wert des PKWs abzuziehen wären.
Demeritorische Güter
D. G. weisen negative externe Effekte auf. Daher soll ihre Nachfrage durch Staatseingriffe verhindert oder vermindert werden (Verbote, Abgaben). Als Beispiele werden meistens legale und illegale Drogen (Alkohol, Tabak, Rauschgift) genannt (Bajohr 2008: 27). Tatsächlich gehören aber auch schädliche Stoffe wie fossile Energieträger dazu.
Materielle Deprivation (Deprivation)
Menschen die unter erheblicher materieller Deprivation leiden, können sich aus finanziellen Gründen weniger als sechs von neun vordefinierten Bedürfnissen erfüllen (z.B. angemessene Beheizung der Wohnung, Waschmaschine). Geringe Erwerbsbeteiligung: In Haushalten mit geringer Erwerbsbeteiligung haben die Erwachsenen im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 20 % einer Vollzeitarbeitskraft gearbeitet.
Direkte Aktuere
Als d. A. werden alle Menschen in Institutionen verstanden, die unmittelbar mit der Rechtssetzung befasst sind: Bundestag, Bundesregierung, Bundesländer und Bundesrat, die EU und bestimmte internationale Organisationen (z.B. die WTO).
Diskontierung
Unter D. wird eine Methode der neoklassischen Ökonomie verstanden, mit der ein in der Zukunft auftretender Schaden in der Gegenwart bewertet bzw. errechnet werden soll. Die Methode stammt ursprünglich aus der Finanzmathematik und dient dort zur Bewertung von Zahlungsströmen in der Zukunft. Empirisch lässt sich nachweisen, dass Menschen künftige Kosten/Schäden abzinsen (abwerten). So bewerten Menschen Schäden der Zukunft kleiner, als sie tatsächlich sind. Diese Verhaltensweise erklärt (ökonomisch), warum Menschen gegen gravierende Umweltgefahren (z.B. Klimaveränderungen) nur unzureichende Maßnahmen ergreifen.
Dosis-Wirkungsbeziehungen
Es müssen Kenntnisse über das Verhältnis der Dosen von Schadstoffen und ihre Wirkungen ermittelt werden. Hierbei müssen die Schadstoffe in zwei Kategorien geteilt werden: Schadstoffe, bei denen erst ab einer gewissen Konzentration Schädigungen auftreten können, und Schadstoffe, bei denen schon die kleinste Dosis Schädigungen hervorrufen kann (z.B. kanzerogene oder erbgutverändernde Stoffe). Bei ihnen ändert sich mit abnehmender Konzentration nur die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts.
Dritter Sektor
Der D.S. bezeichnet einen gesellschaftlichen Bereich, in dem nicht die Gewinnerzielungsabsicht im Mittelpunkt steht, sondern ein Nebeneinander von staatlicher Lenkung und Förderung, Marktmechanismen, gemeinschaftlicher Arbeit und Selbsthilfe.
Effizienzstrategie (Verringerung des Inputs bei gleichen Outputs)
Die E. stellt einen unverzichtbaren Strategiepfad der Nachhaltigen Ökonomie dar, um die Realisierung des Nachhaltigkeitsparadigmas durchzusetzen (d.h. für eine stetige Senkung des Ressourcenverbrauchs trotz wirtschaftlicher Entwicklung) zu sorgen. Vorhandene Produkte werden ressourceneffizienter (inkl. schadstoffärmer) gestaltet. Leitziel ist, die Ressourceneffizienz um den Faktor 10 zu steigern, d.h. die Nutzung der natürlichen Ressourcen pro Produkt und Serviceeinheit um 80 bis 90 % zu senken (bis an die physikalischen Grenzen). Die größten Erfolge hat diese Strategie bisher in dem Bereich der Schadstoffemissionen erbracht, wo es in der EU 27 möglich war, die Schadstofffreisetzung z.B. von SO2 absolut zu senken bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Entwicklung. In Deutschland ist das auch für die anderen Indikatoren der UGR gelungen (vgl. Tabelle 2). Dennoch steht dieser Strategiepfad noch am Anfang, Das liegt auch daran, dass die hierfür nötigen ökologischen Leitplanken noch zu inkonsequent eingeführt wurden. Die großen Potentiale dieses Strategiepfades zeigen das „2-Liter-Auto“ und das Passivenergiehaus. Analysen für die Potentiale und die Umsetzung dieser Strategie sind in Deutschland z.B. von Ernst Ulrich von Weizsäcker u.a. (1995 und 2010), Lovins, Hennicke (1999), Hennicke, Müller (2005) vorgelegt worden. Sie konnten in zahlreichen Bereichen zeigen, dass die immer wieder behaupteten Grenzen der Energie- und Ressourceneffizienz auf absehbare Zeit (20 bis 40 Jahre) noch nicht erreicht sind und dass eine Verdoppelung des globalen Wohlstands bei halbiertem Ressourcenverbrauch denkbar ist (zu den möglichen Grenzen der „Öko-Effizienz“ s. BUND und Brot für die Welt, Evangelischer Entwicklungsdienst 2008; Jänicke und Troge 2008: 51 und 72
Entscheidungsprozesse der EU
Die Mitgliedsstaaten haben ein vehementes Interesse daran, dass die EU von ihren weitreichenden Regelungskompetenzen sowohl konsequent als auch mit Augenmaß Gebrauch macht. Dies ist ihnen vor allem auch deshalb ein Anliegen, weil sie unter Umständen durch Mehrheitsbeschluss der EU Organe gezwungen werden können, eine Politik umzusetzen, die von ihnen selbst inhaltlich nicht mitgetragen wird. Für die meisten Politikbereiche kommt mittlerweile das sog. ordentliche Gesetzgebungsverfahren zur Anwendung (Art. 294 AEUV). Danach bedürfen EU Verordnungen und EU Richtlinien der Zustimmung von zwei EU Organen: Dem Rat (= Ministerrat, Rat der Fachminister der Einzelstaaten), dem EU Parlament (das von der Bevölkerung der Einzelstaaten gewählt wird). Im Parlament genügt regelmäßig eine einfache Mehrheit, für die Mehrheitsbildung im Rat gilt ein komplizierteres Verfahren nach einem speziellen Berechnungsschlüssel, in dem die Anzahl der Stimmen im Rat und die dadurch repräsentierte Bevölkerungszahl gewichtet berücksichtigt werden (seit 2014 ist dort eine Mehrheit von 55 % der Stimmen nötig, die 65 % der Bevölkerung repräsentieren, Art. 16 EUV. Während es im deutschen Grundgesetz (wie auch sonst in demokratischen Verfassungen) üblich ist, dass ein Gesetzentwurf entweder von der Regierung (Exekutive) oder aus dem Parlament (Legislative) kommen darf, liegt auf EU Ebene das alleinige Initiativrecht für legislative Akte bei der Kommission, also der EU Exekutive. Das EU Parlament hat demzufolge noch immer nicht alle legislativen Befugnisse. Bis Anfang der 1990er Jahre durfte das Parlament in der Regel sogar nur mitberaten, während der Rat als Vertretungsgremium der Regierungen der Mitgliedsstaaten allein entscheiden konnte. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren mit Mehrheitsentscheidungen, an dem auch das EU Parlament beteiligt ist, kommt aber nicht immer zur Anwendung. Es gibt einige wichtige Ausnahmen, z.B. im Steuerbereich. Die Steuerpolitik stellt sich deshalb als besonderer Problemfall des EU Wirtschaftsrechts dar. Bei der Umsatzsteuer und den Verbrauchsteuern (zu denen auch die Energiesteuern zählen) hatte man sich bereits frühzeitig auf einheitliche Systeme und zum Teil auf Mindeststeuersätze verständigt.
Entwicklungsländer, unterschiedliche Definitionen, Kritik an den Begriffen
Entwicklungsländer: Gegen die Verwendung des Begriffs E. existiert der Vorbehalt, er höre sich zu diskriminierend an.
Nord-Süd-Konflikt: Die Gleichsetzung von Ländern auf der südlichen Hemisphäre mit Armut und Reichtum auf der nördlichen Hemisphäre, erscheint heute nicht mehr zeitgemäß. Allerdings liegen viele ärmere Staaten relativ weit südlich (oft in der Tropenregion).
Dritte-Welt: Diese Begrifflichkeit stammt aus der Zeit des Konfliktes zwischen den westlichen marktwirtschaftlichen Staaten (1. Welt) und den östlichen Zentralverwaltungs-Staaten (2. Welt), als viele Entwicklungsländer zwischen den Blöcken standen.
Bewertung: Im Hinblick auf die derzeitigen weltpolitischen Konstellationen verwenden wir die Begriffe Entwicklungsländer oder LDC.
Kategorisierung nach UN: Die UN unterscheidet nach Entwicklungsstand der Staaten. Um in die Liste der am wenigstens entwickelten Staaten (Least Developed Countries – LDC) aufgenommen zu werden (was zu besonderen Hilfskonditionen berechtigt), müssen folgende Kriterien erfüllt sein (UN DESA 2018): (a) Das Pro-Kopf-Einkommen muss unter dem Wert für Low Income Staaten der Weltbank liegen (im Jahr 2020: weniger als 1.036 USD pro Jahr; UN DESA 2021: 124), (b) ein Index, der sich aus Indikatoren zum Ernährungsstand, Kinder- und Müttersterblichkeit sowie Bildungsindikatoren errechnet, muss unter einem vorgegebenen Wert liegen, (c) das Land muss wirtschaftlich verwundbar sein (z.B. Abhängigkeit von wenigen Exportprodukten). Länder mit mehr als 75 Mio. Einwohner:innen werden prinzipiell nicht dazu gerechnet (UN DESA 2018: 7).
Ethik
(Griech. „Ethos“: Sitte, im Sinne von Moral) : E. ist die philosophische Wissenschaft von der Moral (vom richtigen Handeln). Gegenstand ihrer Betrachtungen sind die menschlichen Handlungen, die Quellen, aus denen diese hervorgehen, und der Inhalt der Werte und Normen selbst. Sie versucht u.a. auf folgende Fragen Antworten zu finden: „Was sollen wir tun?“ oder „Was dürfen wir nicht tun?“. Gibt es eine Anzahl von ewigen Werten, die wie Naturgesetze oder Gottes Gebot vom Menschen nicht zu verändern sind (Naturrecht, Gottesrecht)? Ist der Wille, sie einzuhalten, biologisch vererbt, gehört er unveränderlich zum Menschsein oder erwächst er aus der Erfahrung und der kulturellen Entwicklung und kann daher in den Zeitaltern wechseln?
Exponentielle Sparregel
(Compound saving rule, Binswanger 2010: 174): Hierbei wird zunächst festgelegt, wie lange eine natürliche Ressource noch gewinnbar (abbaubar) ist (Beispiel 1.000 Jahre). Dann wird der jährliche Verbrauch im Startjahr auf den Bruchteil der Ressourcenmenge beschränkt – in unserem Beispiel auf ein Tausendstel – und künftig der Verbrauch jährlich um 0,1 bis 1 % reduziert. Nach 3500 Jahren wären bei diesem Beispiel und einer Reduktionsrate von 0,35 % immer noch zwei Drittel der ursprünglichen Ressourcenmenge vorhanden (Binswanger 2010: 176). Dies bedeutet, dass der Verbrauch neuer Ressourcen stetig reduziert wird und darüberhinausgehende Bedürfnisse nur aus dem Materialrecycling befriedigt werden können.
Externalisierung der Kosten bei der Nutzung natürlicher Ressourcen
E. meint die Überwälzung von sozialen und ökologischen Kosten (z.B. Umwelt-schadenskosten), die bei der Produktion oder dem Konsum von Gütern entstehen, auf Dritte (z.B. künftige Generationen). Hierdurch können die Güter unter den (volkswirtschaftlich) entstehenden Produktionskosten verkauft werden. Die ökonomische Folge des Preismechanismus ist eine Übernachfrage und somit Fehlallokation (d.h. ineffiziente Verwendung der Ressourcen). Auf unterschiedliche Gruppierungen werden die Umweltkosten überwälzt: auf die Steuerzahlenden, die z.B. Altlastensanierungsprogramme oder Klärwerke finanzieren müssen; auf künftige Generationen, die mit Hilfe teurer Reinigungsverfahren kontaminiertes Grundwasser säubern müssen, die die enormen Folgekosten der Klimaveränderung zu tragen haben und unter erheblichem Aufwand Kunststoffe aus anderen Substanzen gewinnen müssen, weil das Erdöl zur Wärmegewinnung verfeuert wurde; auf die Natur, die mit dem Aussterben von Arten „bezahlt“.
Externe Effekte (Überwälzung von Kosten und Nutzen ohne Bezahlung)
Wenn Menschen produzieren oder konsumieren, kann sich dies positiv oder negativ auf die Gesellschaft auswirken. Bei positiven externen Effekten erhöht sich die Lebensqualität der anderen Gesellschaftsmitglieder, ohne dass sie für den Nutzen bezahlen. Zum Beispiel bringt die Pflanzung eines Apfelbäumchens nicht nur den Eigentümer:innen, sondern der ganzen Gesellschaft einen Nutzen. Bei negativen externen Effekten entstehen Kosten, für die nicht die Verursacher, sondern andere Gesellschaftsmitglieder aufkommen müssen (z.B. Verunreinigung von Trinkwasser). Diese Kosten werden externalisiert, d.h. auf Dritte überwälzt (z.B. Steuerzahler, künftige Generationen). Wenn externe Kosten im Produktpreis nicht enthalten sind, werden die Güter unter den (volkswirtschaftlichen) Produktionskosten verkauft. Die zwingende ökonomische Folge ist eine Übernachfrage und somit Fehlallokation (z.B. ineffiziente Verwendung natürlicher Ressourcen). Die Existenz von externen Effekten führt also immer zum Marktversagen. Als erster Wissenschaftler hat sich A. Pigou in den 1920er Jahren mit der Problematik der Externalisierung (Überwälzung) von Produktionskosten beschäftigt (den Begriff verwendete er allerdings noch nicht). Die externen Kosten wollte er durch die Erhebung einer Steuer (sog. Pigou-Steuer) internalisieren (auf den Produktpreis zurück überwälzen). Baumol und Oates entwickelten Pigous Ansatz in den 1970er Jahren weiter zum Standard-Preis-Ansatz (vgl. S. 95 unten; Baumol und Oates 1971.
Finanzpolitik
Finanzpolitik umfasst alle Maßnahmen des Staates, um mittels Einnahmen und Ausgaben die gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Ziele zu erreichen.
Formel für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften
(Rogall 2004: 44) Δ Ressourcenproduktivität > Δ BIP (jeweils in Prozent) Ressourcenproduktivität (RP): Die RP. drückt das Verhältnis von hergestellter Gütermenge zum Ressourceneinsatz (inkl. Schadstofffreisetzung) aus. Am Beispiel des Materialverbrauchs gilt: Ressourcenproduktivität = BIP/ Materialverbrauch Andere Beispiele sind: BIP/ Primärenergieverbrauch oder BIP/ CO2-Emissionen). Damit sagt die Entwicklung der R. etwas darüber aus, wie effizient eine Volkswirtschaft mit den natürlichen Ressourcen umgeht.
Free Rider-Syndrom (deutsch: Trittbrettfahrer:innensyndrom)
F. meint das oft zu beobachtende Verhalten von Menschen, sich an anfallenden Kosten nicht beteiligen zu wollen, in der Hoffnung, dass andere die Finanzierung übernehmen (z.B. Schwarzfahrer:innen oder Staaten, die keine eigenen Klimaschutzmaßnahmen ergreifen).
Freie Güter
Freie Güter unterliegen weder der Nutzenrivalität, noch dem Ausschlussprinzip. So können nur Güter wie Sonne, Sterne usw. als freie Güter bezeichnet werden, da ihr Nutzen nicht abnimmt und niemand vom Gebrauch dieser Güter ausgeschlossen werden kann. Bei freien Gütern muss der Staat nicht eingreifen, da diese Güter nach menschlichen Maßstäben unerschöpflich sind.
Freihandel (Handelsaustausch ohne staatliche Einflussnahme)
F. bedeutet, dass im Rahmen der staatlichen Außenwirtschaftspolitik auf alle Maßnahmen verzichtet wird, die den Waren- und Leistungsaustausch zwischen Volks-wirtschaften einschränken. Ein solcher Verzicht umfasst sowohl güter-wirtschaftliche Maßnahmen (z.B. Zölle und Quoten) als auch währungspolitische Maßnahmen (z.B. Abwertung).
Freiheit
Der Freiheitsbegriff wird unterschiedlich interpretiert. Von der Nachhaltigen Ökonomie wird Freiheit wie folgt definiert: Eigenbestimmte Entwicklung der Persönlichkeit, die im Rahmen von Gesetzen, die von demokratisch legitimierten Entscheidungsträgern beschlossen wurden, für alle gelten und die Rechte der anderen Gesellschaftsmitglieder wahren. Nach den Nachhaltigkeitsprinzipien muss der Staat diese Freiheitsrechte (z.B. in einer gesunden, menschenwürdigen Umwelt zu leben) für heutige und künftige Generationen aktiv sichern. Die Nachhaltige Ökonomie knüpft an die Arbeiten des Nobelpreisträgers Amartya Sen an, der Freiheit als Hauptziel von Entwicklung ansieht. Im Zentrum seines Freiheitsbegriffes steht weniger die freie Konsumentscheidung, sondern die Beseitigung gewichtiger Unfreiheiten (z.B. Hunger, Unterernährung, mangelnde Gesundheitsfürsorge und sauberes Trinkwasser sowie Infrastruktureinrichtungen wie Bildungseinrichtungen, Sen 2011: 10 und 26). Freiheit wird also als Befreiung von der täglichen Angst vor Hunger und sozialem Abstieg verstanden. Sie orientiert sich damit nicht an dem Freiheitsbegriff derer, die aufgrund ihrer Mittelausstattung (Macht) ihre Interessen durchsetzen können, sondern am Freiheitsbegriff der Demokratie, in der, unter Wahrung der Menschenrechte, Mehrheitsentscheidungen gelten.
Funktionen von Indikatorensystemen
(SRU: Umweltgutachten 1994) Die Erarbeitung dieser Systeme soll:
1.die Diskussion zwischen den gesellschaftlichen Akteuren über die Ziele und Entwicklungsrichtung einer nachhaltigen Entwicklung initiieren (Öffentlichkeits- und Orientierungsfunktion),
2. den Stand der nachhaltigen Entwicklung messen und dabei den möglichen Handlungsbedarf aufzeigen (Mess- und Warnfunktion),
3.Vergleiche mit anderen Regionen ermöglichen und damit zur Analyse von Maßnahmen zur Zielerreichung motivieren (Wettbewerbsfunktion).
Gebühren
Gebühren zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen Entgeltcharakter haben. Sie werden vom Staat dafür erhoben, dass dieser den Zahlenden eine Leistung oder einen sonstigen Vorteil gewährt. So z.B. bei der Gebühr für die Nutzung eines Parkplatzes – ebenso wie bei dem zu entrichtenden Preis für den Erwerb eines Emissionszertifikats im Emissionshandel. Hier besteht der entgoltene Vorteil darin, in die Luft emittieren zu dürfen.
Gefangenendilemma
Ein Experiment aus der Spieltheorie: Zwei Männer (A und B) stehen unter dem Verdacht, einen Banküberfall begangen zu haben. Jeder kann gestehen oder schweigen. Wenn A gesteht, B aber nicht, wird A als Kronzeuge freigelassen, während B zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt wird (das Gleiche gilt für B). Sind beide geständig, muss jeder 10 Jahre absitzen. Schweigen beide, kann ihnen nur unerlaubter Waffenbesitz nachgewiesen werden, und sie kommen mit 1 Jahr Haft davon. Jeder muss die Entscheidung treffen, ohne zu wissen, wie sich sein Partner verhält. Für beide ist es in dieser Situation rational zu gestehen (es sei denn, sie gehören einer kriminellen Vereinigung an, die jedes Gestehen unter drastische Strafen stellt). Als Folge müssen sie beide für 10 Jahre ins Gefängnis. Hätten sie sich vertraut (solidarisch verhalten), d.h. beide geleugnet, wären sie jeweils mit einem Jahr davongekommen (Bonus 1979/80: 22).
Gemeinwirtschaft
Unter G. wird der Teil der Wirtschaft und Unternehmen verstanden, bei dem das Ziel nicht in der Gewinnmaximierung besteht, sondern das Wohl der Gesellschaft (Gemeinwohl) im Vordergrund steht. Eine angemessene Gewinnerzielungsabsicht zur Finanzierung von Investitionen wird akzeptiert. Dazugerechnet werden gemeinnützige Genossenschaften, öffentliche und kommunale Unternehmen und sonstige Non-Profit-Organisationen. Die früher dazu gehörenden gewerkschaftlichen Unternehmen spielen heute keine Rolle mehr, eine Wiederbelebung ist nicht in Sicht. Eine größere Bedeutung haben die aus der traditionellen Genossenschaftsbewegung und „alternativen Szene“ und Nachhaltigkeitsbewegung stammenden Unternehmen (z.B. die GLS-Bank) sowie die kommunalen Unternehmen.
Genossenschaften
G. sind „Gesellschaften von nicht geschlossener Mitglieder-zahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern“ (§ 1 Genossenschaftsgesetz, GenG von 2009). Eine Genossenschaft ist ein Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (Juristische Person). Im Mittelpunkt steht u.a. die Förderung der Mitglieder und nicht die Gewinnmaximierung (zu den Prinzipien der Genossenschaftsbewegung und ihrer Geschichte s. Rogall 2015: 72).
Gerechtigkeit
G ist ein Grundbegriff der Ethik, der von den verschiedensten Rechts- und Sozialphilosoph:innen – im Zusammenhang mit einer gerechten Verteilung, gerechten Gesellschaft usw. – immer wieder neu definiert wurde. Für Aristoteles war Gerechtigkeit der Grundwert des menschlichen Zusammenlebens, für Kant das höchste politische Prinzip (Strzysch 1998, Bd. 8: 91). Im 20. Jh. hat John Rawls eine seitdem oft verwendete Definition von Gerechtigkeit präsentiert. Gerecht ist nach Rawls das, was die Mehrheit der Menschheit (bei Nicht-Wissen der eigenen Stellung in der Gesellschaft) als gerecht empfindet (Rawls spricht in diesem Zusammenhang auch von Fair). Er zeigte in seinem Gedankenexperiment, dass jeder Mensch, der nicht wüsste, in welche Verhältnisse er geboren wird (Ort, Zeit, Vermögensverhältnisse, Hautfarbe, Religion sind ihm unbekannt), das Grundbedürfnis nach einer gerechten Gesellschaft hat, in der Chancengleichheit und sozial-ökologische Mindeststandards gesichert sind (Rawls und Vetter 1975: 29 & 83). An Rawls (1975) und Sen (2011) anknüpfend, definiert die Nachhaltige Ökonomie eine Gesellschaft als gerecht, in der alle Menschen Chancengleichheit haben so-wie die Menschenrechte, die Grundbedürfnisse zum Leben und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gesichert sind. Hierbei geht die Nachhaltige Ökonomie davon aus, dass es eine echte Chancengleichheit nicht geben kann, dazu sind die Gene, Elternhäuser und kulturellen Bedingungen einfach zu unterschiedlich. Daher ist die Sicherung von nachhaltigen Mindeststandards für alle Menschen auch unverzichtbar (Bedarfsgerechtigkeit und Solidarität mit denen, die die Chancengleichheit nicht nutzen können).
Gesetzgebungskompetenz
Das Grundgesetz stellt dem Bund keine „Allkompetenz“ zur Verfügung, sondern nur einzelne abgegrenzte Gesetzgebungszuständigkeiten (vgl. Art. 73 und 74 GG), deren Wahrnehmung zum Teil nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig ist und/oder durch Abweichungen der Länder wieder eingeschränkt werden kann (vgl. Art. 72 GG). Außerdem sind in der Regel die Länder für den Vollzug auch des Bundesrechts zuständig (vgl. Art. 83ff. GG). Der Bund besitzt grundsätzlich eine relativ weitreichende Gesetzgebungszuständigkeit für das Recht der Wirtschaft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG) sowie für die Bauplanung (vgl. Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG), auf dem Gebiete des Umweltschutzes für die Luftreinhaltung und die Abfallwirtschaft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG), für den Naturschutz und die Gewässerbewirtschaftung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 29 bzw. Nr. 32). Eine Vollzuständigkeit (direkte Eingriffsmöglichkeit z.B. über Polizei) auf dem gesamten Gebiet des Umweltschutzrechts oder speziell des Klimaschutzrechts hat der Bund zwar nicht, doch ist es ihm zumeist möglich, insoweit über den Weg des Rechts der Wirtschaft und/oder des Rechts der Luftreinhaltung umfassende Regelungen zu schaffen. Die Länder besitzen eine Art Auffangzuständigkeit für die vom Bund nicht ausgefüllten Gesetzgebungsbereiche, im Übrigen eine originäre Alleinzuständigkeit für einzelne Gebiete wie das Schul- und Hochschulrecht, das Kommunalrecht oder das allgemeine Gefahrenabwehrrecht.
Gestaltender Staat
Der WBGU und die Nachhaltige Ökonomie gehen davon aus, dass die Transformation zum nachhaltigen Wirtschaften einen gestaltenden Staat benötigt, der den Transformationsprozess durch Rahmensetzung (sozial-ökologische Leitplanken) Entfaltungsmöglichkeiten in eine bestimmte Richtung eröffnet, die Weichen für den Strukturwandel stellt und die Implementierung klimaverträglicher Innovationen absichert (WBGU 2011: 7).
Globaler Emissionshandel
Auf lange Sicht könnte der Emissionshandel zu einem wichtigen globalen Klimaschutzinstrument werden. Hierzu muss es aber gelingen, alle Industriestaaten und die bevölkerungsreichen Schwellenländer mit einzubeziehen (z.B. wurde China 2008 der größte CO2-Emittent). Für die Schwellenländer setzt das voraus, dass das Grandfatheringprinzip aufgegeben wird und alle Menschen die gleichen Emissionsrechte pro Kopf erhalten (Wicke et al. 2006). Der WBGU hat hierzu 2009 seinen Budgetansatz für ein internationales Klimaabkommen vorgestellt, der einen tragfähigen Kompromiss zwischen den Interessen der Industrie¬, der Schwellen- und Entwicklungsländer darstellen könnte (WBGU 2009, Ekardt et al. 2012: 28). Budgetansatz des WBGU (2009): Da die Treibhausgase z.T. sehr lange in der Atmosphäre verweilen (erst nach 1.000 Jahren ist etwa die Hälfte abgebaut; WBGU 2009: 3), darf nur noch eine begrenzte Menge an THGE freigesetzt werden (Gesamtbudget). Nach den vorliegenden Berechnungen dürfen noch 420 Gigatonnen (Gt) CO2 emittiert werden, um das 1,5 Grad Ziel nicht zu verfehlen. Da die Welt jedoch jedes Jahr circa 42 Gt an CO2 emittiert, dürfte dieses Budget bereits 2028 aufgebraucht sein. Das Budget von ca. 1300 Gt für das Zwei Grad Ziel wird in etwa 2046 erschöpft sein (MCC 2020). Aus ethischen Gründen (Verursacher-, Vorsorge- und Gleichheitsprinzip) und um eine ausreichende Akzeptanz in der Weltgemeinschaft zu schaffen, muss das CO2-Gesamtbudget gleichmäßig über einen Pro-Kopf-Schlüssel auf die Staaten der Welt verteilt werden. Das entspricht von 2020-2050 durchschnittlichen CO2-Emmissions¬rechten von 1,5 t pro Kopf und Jahr (IPCC 2019a). Alle Emissionen darüber hinaus müssten sie von anderen Staaten erwerben. Um diese Ziele zu erreichen, müssen u.a. globale und nationale Zwischenziele verbindlich festgelegt werden (damit die notwendigen Handlungen nicht verschoben werden) und eine Weltklimabank eingerichtet werden, die die Verpflichtungen und den Emissionshandel überwacht und sanktioniert. Konsequenz des Budgetansatzes ist es, dass die Menschheit nicht alle zur Verfügung stehenden fossilen Energieträger nutzen darf.
Globalisierung
Ursprünglich wurde der Begriff Globalisierung nur in der Ökonomie verwendet, um die zunehmende weltweite Verflechtung der Volkswirtschaften, insbesondere der Finanzmärkte, zu charakterisieren. Heute versteht man unter Globalisierung die Internationalisierung aller Austauschbeziehungen zwischen Menschen, Institutionen und Organisationen (Handel, Finanzen, Informationen, Kultur, Kriminalität usw.; unterschiedliche Definitionen: Nuscheler 2005: 53). Im Zentrum steht der Austausch aller Güter ohne Zölle oder andere Handelshemmnisse, Freihandel genannt.
Glücksforschung (Happiness Economics)
Die G. erforscht die Bedingungen, unter denen Menschen glücklich/zufrieden sind. Sie ist interdisziplinär angelegt und versucht mit Hilfe empirischer Methoden die Bedingungen zu erforschen.
Güter
G. sind alle in der Natur vorkommenden oder von Menschen gefertigten Dinge und Dienstleistungen, die der Bedürfnisbefriedigung dienen. Diese werden in unterschiedliche Güterarten eingeteilt, die sich anhand der drei Kriterien Nutzenrivalität, Ausschlussprinzip und dem Vorliegen externer Effekte unterscheiden.
Handelbare Naturnutzungsrechte
Handelbare Naturnutzungsrechte (auch Zertifikatsmodelle genannt) stellen ein ökonomisches Instrument dar, das die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Akteure verändert, so dass ein politisch festgelegtes Umweltentlastungsziel volkswirtschaftlich effizient erreicht werden kann. Die Grundidee basiert auf folgenden Bausteinen (hier am Beispiel des CO2-Emissionshandelssystems): 1)Durch den Staat (oder auf globaler Ebene durch die Staatengemeinschaft) wird eine Höchstgrenze (Cap) für die Nutzung bestimmter natürlicher Ressourcen festgelegt (z.B. die jährliche Emissionsmenge an Treibhausgasen). Die verfügbare Menge wird stufenweise verringert. Dadurch wird eine Knappheit erzeugt.2) Aus der festgesetzten Gesamtmenge werden Anteile in Form von Zertifikaten (z.B. Emissionsberechtigungen) verteilt. Die Verteilung der Zertifikate erfolgt durch Auktion (Verkauf) oder durch kostenfreie Vergabe entsprechend früheren Emissionen (sog. „Grandfathering“). Beim Grandfathering werden bestimmte Abzüge vorgenommen (sonst käme es ja nicht zu einer Reduktion).3)Die Nutzungsberechtigungen (Zertifikate) können untereinander (je nach System: Staaten oder Unternehmen) gehandelt werden (daher: cap and trade).4)Übersteigen die Emissionen die Anzahl der erworbenen bzw. erhaltenen Berechtigungen, kann sich der Emittent (z.B. das Unternehmen) entscheiden, ob er in Minderungsmaßnahmen investiert oder weitere Berechtigungen erwirbt. Da der zu erreichende Standard durch die festgelegte Emissionsmenge (das Cap) erreicht wird, spricht man von einem „Mengeninstrument“. Durch dieses Instrument soll die Naturnutzung einen Preis erhalten und über marktwirtschaftliche Mechanismen (Preis) für eine effiziente Minderung der Umweltbelastungen sorgen. Entscheidend für die Wirkung ist, dass die Gesamtmenge stetig und konsequent verknappt, das Cap also verkleinert wird.
Handlungsziele
H. sind quantifizierbare Zwischenziele des nachhaltigen Wirtschaftens bis zu einem festgelegten Zeitpunkt: z.B. eine 100%-Energieversorgung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050. Sie dienen der Überprüfung des Zielerreichungsgrades.
Homo heterogenus
Homo heterogenus (ursprünglich cooperativus, Rogall 2002: 115) ist das Menschenbild der Nachhaltigen Ökonomie, die davon ausgeht, dass sich in der Evolution ein Menschentyp herausgebildet hat, der heterogene Eigenschaften in sich trägt: Er hat das Potential für eigennütziges, kooperatives und idealistisches Handeln, für „gute“ und „böse“ Verhaltensweisen Insofern lehnt sich die Nachhaltige Ökonomie hier an den Erkenntnissen der Verhaltensökonomie an und entwickelt sie weiter. Die Fähigkeit, auch kooperativ und idealistisch zu handeln, speist sich aus unterschiedlichen Quellen: 1) Überlegenheit kooperativen Handelns: Menschen leben am glücklichsten und sichersten in Gruppen, da sich die Effizienzgewinne durch Arbeitsteilung, die Befriedigung sozial-kultureller Bedürfnisse, die Sicherung des eigenen Nahrungsmittelbedarfs (insbes. bei Krankheiten und Unfällen) und die Sicherheit für die Nachkommen auf diese Weise am besten gewährleisten lassen. Ein Mensch kann aus der Erkenntnis des Angewiesenseins auf andere Menschen und somit auch ihres Wohlergehens seine Entscheidungen auch unter langfristigen Zielen und der Wechselseitigkeit von Beziehungen (Reziprozität) treffen (Fähigkeit zur Kooperation gemäß der Weisheit, dass man die meisten Menschen zweimal im Leben trifft und man gemeinsam stärker ist als allein). 2) Fähigkeit zur Empathie: Menschen können sich in andere Menschen „hineinversetzen“. Hierdurch können Menschen ihren Eigennutz zügeln und sich kooperativ und idealistisch verhalten, was sich in der Evolution als überlegen gegenüber einem reinen Eigennutzstreben herauskristallisiert hat. Diese Fähigkeiten können Menschen durch Erziehung, Bildung, Lebenserfahrung, Vernunft und ethische Werte verstärken und weiterentwickeln. Unter bestimmten Bedingungen (z.B. hohe Risiken für das Leben der eigenen Familie oder Bewusstseinsprozesse) kann dies bis zur Übernahme von Verantwortung für die Mitwelt und künftige Generationen reichen (idealistische Ziele und Werte). Die Nachhaltige Ökonomie geht davon aus, dass der Mensch im Naturzustand mindestens die folgenden Charakteristika aufweist: (1) Er verfügt über ungleiche Fähigkeiten und Ausgangsbedingungen, (2) sein Verhalten wird durch verschiedene Einflussfaktoren bestimmt: Erstens: ökonomisch-rationale Überlegungen (z.B. Preise), zweitens: umweltbedingte und sozial-kulturelle Einflüsse (gesellschaftliche Normen, Werbung), drittens: psychologische Faktoren und idealistische Einflussfaktoren. (3) Er trägt heterogene, ja widersprüchliche Eigenschaften in sich (gut und böse). (4) Er kann Kooperations- und Verantwortungskompetenz entwickeln. (5) Er ist manipulierbar und fähig zur Grausamkeit und handelt nicht immer zum eigenen Besten. Die Nachhaltige Ökonomie geht aufgrund dieser heterogenen Eigenschaften davon aus, dass sich die Gesellschaft nicht auf das Aufgeklärtsein der Menschen verlassen kann, sondern bei bestimmten (meritorischen) Gütern über politisch-rechtliche Instrumente für eine optimale Ausstattung und den Schutz dieser Güter zu sorgen hat
Indikatoren
I. sind messbare Größen, die stellvertretend für wichtige Bereiche eines Untersuchungsgegenstandes stehen. Sie können auch zur Beurteilung des Transformationsgrades eines Landes genutzt werden. Ihre Entwicklung lässt Aussagen über die Veränderungen wichtiger gesellschaftlicher Bereiche einer Volkswirtschaft zu.
Indirekte Akteure
In einem pluralistisch verfassten System wie dem der Bundesrepublik existiert darüber hinaus eine Vielzahl von weiteren wichtigen Akteursgruppen, die Rechtsnormen zwar nicht in Kraft setzen können, aber durch ihren Einfluss auf die direkten Akteure trotzdem über ein großes Machtpotential verfügen. Diese Akteure und Akteursgruppen werden hier indirekte Akteure genannt: Verwaltungen, Kommunen, Massenmedien, politische Parteien, Interessenvertretungen der Wirtschaft, Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) sowie die Verbraucher:innen und Verbraucher:innenverbände.
Instrumente, direkt wirkende (Ordnungsrecht)
Unter d. I. werden politisch-rechtliche Instrumente verstanden, die mittels ordnungsrechtlicher Pflichten (Ge- und Verbote) direkt das Verhalten der Akteure verändern (z.B. die Einhaltung von bestimmten Schadstoffemissionsgrenzwerten beim Betrieb von Anlagen). Sie beruhen auf dem Verursacher- und Vorsorgeprinzip. Durch die Einführung der ersten direkten Instrumente (z.B. im Deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen) entstand die moderne Umweltschutzindustrie, die eine große Anzahl nachsorgender Techniken (z.B. Filteranlagen, Katalysatoren) entwickelte. Heute ist der daraus entstandene Umweltschutzsektor ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. In der Diskussion um das wirkungsvollste Instrumentarium für nachhaltiges Wirtschaften wurde oft davon ausgegangen, dass diese ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu reaktiv sind und tendenziell den „Stand der Technik“ festschreiben, da sie nur auf festgestellte Gefahren reagieren, statt vorsorgend neue Techniken zu initiieren. Diese Ausrichtung der direkten Instrumente kann sich aber ändern, wenn es gelingt, sie durch in die Zukunft reichende Stufenkonzepte zu Gunsten der Verstärkung des Vorsorgeprinzips weiterzuentwickeln. Sie können auch mit umweltökonomischen Instrumenten kombiniert werden.
Instrumente, indirekt wirkende
Unter i. I. werden politisch-rechtliche Instrumente verstanden, die auf dem Kooperations- zum Teil auch Gemeinlastprinzip beruhen (z.B. Förderprogramme) und darauf zielen, Unternehmen oder Konsumierende z.B. zu einem umweltfreundlichen Handeln zu bewegen. Dazu gehören auch Instrumente, mit denen indirekt Druck zur Befolgung von Rechtsvorschriften ausgelöst werden kann. Heute gibt es sehr viele verschiedene Ansätze für indirekte Instrumente. Aus didaktischen Gründen gliedern wir sie in fünf Subkategorien, die wir im Folgenden etwas ausführlicher erläutern wollen: (1) Bildung, Beratung und Information, (2) Zielvorgaben und Selbstverpflichtungen, (3) interne Maßnahmen der öffentlichen Hand, (4) Förderprogramme und Subventionen sowie (5) Sonstige indirekte Instrumente.
Instrumente, ökonomische
Unter Ö.I. werden politisch-rechtliche Instrumente verstanden, die, anders als das Ordnungsrecht, den Akteuren weiterhin über-lassen, wann und wie sie handeln wollen. Anders als die indirekt wirkenden Instrumente sollen sie aber einen spürbaren ökonomischen Anreiz zur Verhaltensänderung geben (im Sinne einer Änderung der Rahmenbedingungen). Sie haben das Ziel, das Verursacherprinzip durchzusetzen und im Sinne des Vorsorgeprinzips zu einer umweltverträglichen Produkt- und Produktionsgestaltung beizutragen, so dass der Transformationsprozess zum nachhaltigen Wirtschaften erfolgt. Viele ökonomische Instrumente beinhalten ordnungs-rechtliche Bestandteile, so dass hier allmählich Mixinstrumente entstehen (z.B. die Emissionsgrenze (cap) beim Emissionshandelssystem oder die Einführung von Verboten, von denen umweltfreundlichere Produkte ausgenommen werden.
IPAT-Formel (der Ökologischen Ökonomik)
I= P ∙A ∙ T, wobei I = Impact = Umweltauswirkungen, P = Population = Bevölkerung, A = Affluence = BIP pro Kopf, T = Technology (gemessen in Ressourcenproduktivität).
Kapital
(a) Maschinen und Anlagen (Produktionsmittel, auch Realkapital genannt), (b) Gebäude, (c) Infrastruktur (Verkehrswege, Bildungseinrichtungen).
Klassische Ökonomie
Die Klassische Ökonomie entstand im 18. und 19. Jahrhundert, sie stellte die herrschende Wirtschaftslehre ihrer Zeit dar. Im Mittelpunkt ihrer Analysen stand die Erklärung, wie Preise von Gütern entstehen (Werttheorien) und wie Güter verteilt werden (inkl. Einkommen). Wichtige Vertreter sind Adam Smith, David Ricardo, Jean Baptiste Say (1826) und John Stuart Mill (Rogall 2015: 52). Sie gelten als Begründer der Wirtschaftsströmung „Wirtschaftsliberalismus“.
Kondratieffzyklus
Der russische Ökonom Kondratieff stellte in den 1920er Jahren die Theorie auf, dass die wirtschaftliche Entwicklung der westlichen Industriestaaten in langen Wellen verläuft. Schumpeter nahm diese Theorie auf und entwickelte sie weiter. Hiernach schaffen neue Erfindungen (Innovationen), die die notwendige Nachfrage finden, einen Wachstumsschub, der eine zusätzliche Beschäftigung und höhere Einkommen schafft. Nach einigen Jahr-zehnten lässt die Dynamik nach und es kommt zu einem Abschwung, der durch neue Innovationen überwunden werden muss. Diese Theorie der langen Wellen ist von vielen Ökonom:innen aufgenommen worden, allerdings beschreiben sie die Wellen unterschiedlich. Zum Beispiel: (1) Eisen- und Textilindustrie, Mechanisierung (Ende 18. Jh.), (2) Dampfmaschine, Eisenbahn, Dampfschiff, Baumwolle (Mitte 19. Jh.), (3) Elektrotechnik, Schwermaschinen, Chemie, Elektrik (ab 1880), (4) Automobil als Massenverkehrsmittel, Flugzeug (ab 1950), (5) Informations- und Kommunikationstechnologie (ab 1980). Der sechste Zyklus könnte durch den nachhaltigen Umbau (Transformation) der Industriegesellschaft beginnen (nach Weizsäcker et al. 2010: 24).
Konsistenzstrategie
Hierbei werden neue zukunftsfähige Produkte entwickelt, die in der Lage sind, die Managementregeln der Nachhaltigkeit einzuhalten (vgl. Kap. 8). Beispiele sind das Plus-Energiehaus (Disch 2004) und erneuerbare Energieträger für die Bereitstellung von Strom, Wärme und Treibstoffen. Hierzu zählt auch die ausschließliche Verwendung von Sekundärstoffen (Kreislaufwirtschaft: Schließung der Stoffkreisläufe, Recycling von Rohstoffen, vor allem von Metallen), deren Beitrag zur Ressourcenschonung besonders hoch ist, wenn sie mittels erneuerbarer Energien gewonnen wurden. In den letzten Jahren hat es eine Vielzahl von interessanten Ansätzen gegeben (z.B. Entwicklung von Umweltlabels wie z.B. des Blauen Engels, Eco-Top-Ten-Ansatz des Öko-Instituts, Öko-Designrichtlinie der EU). Die heutigen Produkte halten jedoch meistens noch nicht alle Managementregeln des nachhaltigen Wirtschaftens ein (vgl. Kap. 8), stellen aber doch wichtige Fortschritte dar (Grießhammer et al. 2005: 190).
Konsumentensouveränität
Die Verwendung des Begriffs der K. beinhaltet das neoklassische Dogma, dass niemand das Recht habe – auch die demokratisch legitimierten Entscheidungsträger nicht – Entscheidungen der Konsumierenden zu ändern. Diese Aussage basiert auf der Vorstellung, dass jeder Mensch immer zu seinem eigenen Besten handelt (und nach der Neoklassik damit in der Summe auch für die Gesellschaft als Ganzes). In dieser theoretischen Vorstellung ist kein Platz für gesellschaftliche Ziele jenseits der Interessen der einzelnen Gesellschaftsmitglieder. Damit ist aus dieser Sichtweise auch jegliche staatliche Einflussnahme überflüssig und abzulehnen (Endres 2013: 47).
Konsumentenverhalten
Das Konsumverhalten wird aus Sicht der Nachhaltigen Ökonomie u.a. bestimmt durch: ökonomische Faktoren (Einkommen, Preise, Zinsen), sozial-kulturelle Einflüsse (Schichtzugehörigkeit, Produktimage), psychologische Faktoren (Erwartungen, Unterbewusstsein) inkl. idealistischer Ziele.
Konventionen
K. sind völkerrechtlich verbindliche Verträge zwischen den Nationalstaaten, die durch sog. Protokolle konkretisiert werden können, im Umweltbereich können sie auch multinationale Umweltabkommen genannt werden.
Kooperatives Verhalten (wechselseitige Unterstützung)
In der Kooperationsforschung werden die Voraussetzungen für ein kooperatives Verhalten von Menschen analysiert. Es kann sich am besten herausbilden, wenn die Gruppe der Beteiligten klein ist, die Personen alle gleich betroffen sein können und die Kausalitäten des Nutzens oder Schadens leicht auszumachen sind (Cansier 1996: 23).
Kriterien zur Bewertung von Umweltschutzinstrumenten (traditionelle Sicht)
Konformität mit höherrangigem Recht: Damit eine Norm angewendet werden kann, muss sie mit höherrangigem Recht konform sein. Für Mitgliedstaaten der EU ist neben dem eigenen Verfassungsrecht auch die Konformität mit EU Recht zu gewährleisten (Möllers 2017: §2 Rn 36-40). Bei günstigen politischen Verhältnissen kommt u.U. auch eine Änderung der übergeordneten Bestimmungen in Betracht.
(Ökologische) Effektivität (Wirksamkeit): Bewertung, ob und wie gut/sicher sich durch den Einsatz dieses Instruments das Umweltziel erreichen lässt (Deimer et al. 2017: 79).
Ökonomische Effizienz (günstiges Nutzen-Kosten-Verhältnis): Bewertung wie hoch die volkswirtschaftlichen Kosten sind, um das umweltpolitische Ziel mit dem jeweiligen Instrument zu erreichen (Common und Stagl 2005: 428).
Dynamische Anreizwirkungen: Bewertung, ob das Instrument in der Lage ist, fortlaufend eine Verbesserung der Umweltstandards zu stimulieren und sich erforderlichenfalls an neue Entwicklungen anpasst oder anpassen lässt (Feess und Seeliger 2013: 47)
Umsetzungslastverteilung: Bewertung inwieweit etwaige Belastungswirkungen in der Gesellschaft gerecht verteilt werden und/oder erforderlichenfalls sinnvoll ausgesteuert werden können (Schomerus und Sanden 2008: 24).
Praktikabilität: Bewertung, ob das Instrument gut administrierbar ist (Verwaltungs-, Kontroll- und Nachweisaufwand; Faulstich et al. 2016: 136).
Akzeptanz: Bewertet, ob das Instrument in der Mehrheit der Bevölkerung als sinnvoll oder zumindest akzeptabel angesehen wird; letzteres hängt eng mit Verursachungsgerechtigkeit und der Sozialverträglichkeit zusammen (Schomerus 2009: 419). Dieses Kriterium bewertet die Möglichkeit demokratisch legitimierten Entscheidungsträger, ein solches Instrument zu verabschieden. Eine geringe Akzeptanz kann außerdem zu Vollzugs- und Kontrolldefiziten führen.
Lebensqualität
Die L. umfasst die Summe aller Faktoren, die dazu beitragen, dass sich die Menschen einer Gesellschaft wohl fühlen. Aufgrund der Komplexität der relevanten Faktoren ist die Höhe der L. schwer zu messen. Befragungen führen nicht selten zu dem paradoxen Ergebnis, dass sich Menschen in besonders armen Ländern (mit hohem Krankheitsstand und niedriger Lebenserwartung, z.B. Bangladesch) besonders wohl fühlen. Bei der Messung der L. mittels objektiver Kriterien (z.B. Nachhaltigkeitsindikatoren) ergibt sich eine Reihe anderer Probleme (Gewichtung, Anzahl und Auswahl der Indikatoren, Datenerhebungsprobleme). Dennoch erscheint dieser Ansatz geeigneter als die Verwendung einer einzelnen Größe (etwa das BIP pro Kopf).
Liebe
L. wird als ein intensives positives Gefühl zu einem anderen Wesen definiert, das das Bedürfnis entstehen lässt, mit ihm zusammen zu sein, und die Bereitschaft erweckt, für ihn etwas zu tun, ohne sofort den eigenen Nutzen erhöhen zu wollen. Damit stellt Liebe in ihren vielen Varianten und Facetten eine extrem wichtige Bindungskraft dar, ohne die eine Gesellschaft kaum existieren könnte. Die Nachhaltige Ökonomie unterscheidet in: Romantische Liebe, die den Wunsch nach sexuellen Kontakten mit den Geliebten beinhaltet, verwandtschaftliche Liebe, in der Sexualität tabu ist, und freundschaftliche Liebe, die zwischen den vorangegangenen Formen steht und sich nach beiden Seiten entwickeln kann (so wie sich auch die romantische Liebe in eine freundschaftliche wandeln kann). Daraus folgt, dass es nicht darum gehen kann, die eine Liebe seines Lebens zu finden, sondern diverse Liebesbeziehungen zu seinen Mitmenschen aufzubauen.
Managementregeln
Aus ethischen Nachhaltigkeitsprinzipien lassen sich Managementregeln der Nachhaltigkeit für die globalen Herausforderungen (Kap. 1) ableiten, die als Grundlagen für alle politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen dienen könnten. Derartige Managementregeln wurden von der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Schutz des Menschen und der Umwelt“ formuliert (Deutscher Bundestag: BT-Drs. 13/11200) und in die nationale Nachhaltigkeitsstrategie übernommen. Von vielen Autor:innen wird eine grundlegende Überarbeitung der Managementregeln gefordert. Gründe liegen u.a. darin, dass sich die Enquete-Kommission an einigen Stellen fast ausschließlich an rein marktwirtschaftlichen Positionen orientiert, die sich aufgrund des Marktversagens nicht mit den Prinzipien einer Nachhaltigen Ökonomie vereinbaren lassen. Auch in der seit 2016 gültigen Nachhaltigkeitsstrategie sind 12 Managementregeln enthalten (BReg 2017: 33-34).
Marktversagen
M. ist ein ökonomischer Begriff, der den Umstand beschreibt, dass aufgrund sozial-ökonomischer Faktoren (Externalisierung, Öffentliche-Güter-Problematik, Diskontierung usw.) viele Güter (z.B. meritorische und demeritorische Güter) nicht optimal durch Marktprozesse verteilt werden können (Fehlallokation). Eine weitere Ursache kann darin liegen, dass die Interessen einzelner Wirtschaftsakteure sich von dem Interesse der Gesellschaft unterscheiden. Die Lohnsenkung in einem Unternehmen kann zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit führen. Führen das alle Unternehmen durch, sinkt die Kaufkraft/Nachfrage, eine Wirtschaftskrise kann die Folge sein. Marktversagen liegt also vor, wenn der Marktmechanismus nicht zu den wirtschaftspolitisch gewünschten Ergebnissen führt. Das schließt ethische Ziele wie intra- und intergenerative Gerechtigkeit mit ein. Erster wichtiger Autor der verschiedenen Formen des M. ist Musgrave et al. (1975).
Maßnahmen im Rahmen einer Ökologischen Steuerreform (ÖSR)
1) Abbau ökologisch kontraproduktive Subventionen (alle Subventionen, die den Ressourcenverbrauch fördern wie z.B.: Kerosinsteuerbefreiung, Diesel- und Kohlesubventionen, volle Absetzbarkeit von Dienstwagen);
2) Einführung umweltorientierter Abgaben (insbes. Steuern) auf Energie, Rohstoffe und Schadstoffe und kontinuierliche Erhöhung über einen vorher festgelegten längeren Zeitraum.
3)Kompensation der hierdurch erzielten Steuermehreinnahmen, indem ein pro Kopf Bonus ausbezahlt wird oder andere Abgaben verringert werden (z.B. die Sozialabgaben) und
4) Verwendung der Einnahmen, um ökologische Investitionen zu fördern (z.B. Wärmeschutzprogramm).
Menschenbild
Ein M. beschreibt als Modell, wie sich Menschen verhalten. Zu unterscheiden sind deskriptive und normative Menschenbilder. Ein deskriptives Menschenbild beschreibt die Vorstellung, wie der Mensch von seinem Wesen her ist, ohne kulturelle, erzieherische Einflüsse (Naturzustand des Menschen). Nur deskriptive Menschenbilder eignen sich für empirische Analysen. Ein normatives Menschenbild hingegen beschreibt die normative Vorstellung darüber, wie der Mensch sein soll.
Menschenrechte
Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen, ab der Geburt zustehen. Diese Rechte hat der Mensch unabhängig von seiner Stellung im Staat, seiner Religion, seinem Geschlecht und seiner Hautfarbe. Die Menschenrechte gelten für jeden Menschen bis zum Tod, sie dürfen durch keinerlei Rechtsakte genommen werden (Gerichtsurteile, Gesetz usw.). Die Idee der Menschenrechte stammt aus der europäischen Aufklärung des 18. Jh., kann aber heute als universelle Grundlage menschlichen Zusammenlebens angesehen werden. So verabschiedete die Völkergemeinschaft im Jahr 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UNDHR). Seit 1976 haben die Menschenrechte einen völkerrechtlich verbindlichen Charakter.
Das menschliche Potential zur Grausamkeit aufgrund äußerer Einflüsse – das Milgram-Experiment
Der Mensch kann aufgrund von Erziehung, kulturellen Normen, Eigennutz usw. anderen Menschen Leid und Schmerzen zufügen. Im Milgram-Experiment, das Anfang der 1960er Jahre durchgeführt wurde, konnten Wissenschaftler:innen feststellen, dass die meisten Menschen bereit sind, im Namen der Wissenschaft anderen Menschen Schmerzen zuzufügen und ihn in tödliche Gefahr zu bringen, wenn eine Autoritätsperson sie dazu auffordert. Zwei Drittel aller Versuchspersonen fügten anderen Menschen starke Schmerzen zu, nur weil der Versuchsleiter sie während des Versuchs darauf hinwies, dass sie den Anweisungen des Versuchsleiters zu folgen hätten (Milgram 1974).
Mittel der direkten Akteure
Regierungen: verfügen über einen Verwaltungsapparat, der die Rechtsnormen umsetzt (einführt und sanktioniert), nehmen über Ein- und Ausgaben erhebliche Lenkungswirkungen wahr, bereiten alle parlamentarischen Entscheidungen vor (auch Gesetze), erlassen im Rahmen der Verfassung und der Gesetze niederrangige Rechtsnormen wie Verordnungen, Richtlinien. Zu diesen offiziellen Mitteln kommen die diversen informellen und halb informellen Mittel, mit denen die Ministerien das Regierungshandeln beeinflussen (Gespräche, versteckte Drohungen, Abstimmungen in informellen Partei- und Parlamentsgremien, öffentliche Stellungnahmen) (Rogall 2003).
Mittel der indirekten Akteure zur Interessendurchsetzung
Manipulation der öffentlichen Meinung und Erzeugung von öffentlichem Druck: Öffentlichkeits- und Pressearbeit, Veranstaltungen, öffentlichkeitswirksame Aktionen und Drohungen (z.B. Produktionsstandorte zu verlagern) sowie die Finanzierung und Veröffentlichung von interessenorientierten Gutachten und Stellungnahmen. Informeller Einfluss auf die Politik und Behörden: Erstellung und „Zuspielung“ von „Formulierungshilfen“ für Gesetze. „Kontaktpflege“ von Politiker:innen und oberen Mitarbeitenden der Verwaltungen (z.B. Einladung zu besonderen Anlässen, spezielle Informationen usw.). Personelle Durchdringung (Einschleusung von Mitarbeitenden in die Politik): Mitarbeitende von Verbänden und großen Unternehmen werden zum politischen Engagement ermuntert und im Falle der Mandatsübernahme durch großzügige Regelung zur Nutzung der Infrastruktur, Freistellungen usw. gefördert. Ein weiteres Mittel zur Durchdringung ist die Entsendung von Verbandsmitarbeitenden in Fachgremien (Ausschüsse, Arbeitskreise, Kommissionen), in denen Richtlinien, Empfehlungen usw. für Politik und Verwaltungen erarbeitet werden. Hier bringen die Verbände neben ihrem fachlichen Know-how auch die Verbandsinteressen ein. Vorteilsgewährung: Eine häufig in der Öffentlichkeit kritisierte Form der Einflussnahme sind Spenden an Parteien oder einzelne Politiker:innen. Je höher und regelmäßiger derartige Geldleistungen erfolgen, desto größer wird für Politiker:innen die Gefahr, von derartigen Zahlungen abhängig und damit erpressbar zu werden. Hierzu gehört auch die Vergabe von Beraterverträgen an Abgeordnete und die Verschaffung von Aufsichtsratsmandaten in Unternehmen. In besonderen Fällen werden auch Angebote für eine Stellung bei der Akteursgruppe unterbreitet. Eine völlig inakzeptable Form der Beeinflussung stellen alle Formen der Korruption dar (Geldzahlungen an Politiker:innen oder Verwaltungsmitarbeitende für die Beeinflussung von Entscheidungen). Sonstige Mittel: Vorlage von mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen im Rahmen der Anhörungen bei Gesetzesvorhaben (Verwaltungs- und Parlamentsanhörungen).
Mittelwert
Der Begriff M. stammt von Klaus Meyer-Abich (1990), er soll die Tatsache verdeutlichen, dass der Mensch ein Teil seiner ihn umgebenden Welt ist, inkl. der natürlichen Umwelt (Natur) und der Mitmenschen.
Mitwelt
Der Begriff M. stammt von Klaus Meyer-Abich (1990), er soll die Tatsache verdeutlichen, dass der Mensch ein Teil seiner ihn umgebenden Welt ist, inkl. der natürlichen Umwelt (Natur) und der Mitmenschen.
Modellrechnung
Modellrechnung für ein exponentielles Wachstum des Ressourcenverbrauchs und der Schadstoffeinträge: Das Ergebnis eines exponentiellen Wachstumsprozesses verdoppelt sich nach einer Faustformel jeweils in folgendem Jahreszeitraum: 70 dividiert durch die jährliche Wachstumsrate (z.B. bei 2 % Verdoppelung alle 35, bei 5 % alle 14 Jahre). Unterstellen wir ein globales Wachstum des Ressourcenverbrauchs und der Schadstoffeinträge um jährlich 2,5 % (aufgrund der Zunahme des Pro-Kopf-Einkommens und der Bevölkerung), verdoppeln sich bei unveränderter Wirtschaftsstruktur der Verbrauch an Ressourcen und der Eintrag der Schadstoffe alle 28 Jahre. Das heißt, dass nach nur 280 Jahren (eine historisch sehr kleine Zeitspanne) sich die Schadstoffeinträge und der Ressourcenverbrauch gegenüber heute vertausendfacht hätten! Dass dies gänzlich unmöglich ist, dürfte jedem einleuchten. Wachstumskritischen Autor:innen scheint daher die Fragestellung müßig, ob die Tragfähigkeit der natürlichen Lebensgrundlagen bereits überschritten oder erst in 40 Jahren endgültig erreicht ist. Allerdings zeigt die Vergangenheit, wie skeptisch derartige Prognosen und Berechnungen zu behandeln sind, da sie technische Entwicklungen und das aktive Handeln von Menschen außer Acht lassen. Nimmt man als Berechnungsgrundlage ein – von vielen Ökonom:innen gefordertes – jährliches Pro-Kopf Wachstum von 4 %, würde das globale BIP von heute (2019) ca. 86 Billionen USD bis zum Ende des Jahrhunderts auf unvorstellbare 2.037 Billionen USD gestiegen sein, eine 23-mal größere Gütermenge in nur 81 Jahren (World Development Indicators | DataBank – GDP (constant 2010 USD) 2020).
Multilateralismus
Internationale Kooperation der Nationalstaaten. Meist geschieht dies in Gestalt von internationalen Organisationen (z.B. UN-System, IWF usw.).
Multinationale Umweltabkommen (Multinantional Environmental Agreements, MEAs)
M. U. sind völkerrechtlich verbindliche Verträge zwischen den Nationalstaaten. Um auf die Wirtschaftsakteure Rechtswirkung zu erlangen, müssen sie in nationales Recht überführt werden.
Nachhaltige Entwicklung
Nachhaltige Entwicklung, alternative Begriffe: Dauerhaft Entwicklung (Brundtland und Hauff 1987) oder zukunftsfähige (Simonis 1991) Entwicklung.
Definitionen einer Nachhaltigen Entwicklung, durch die Brundtland-Kommission
„Dauerhafte Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können“ (Brundtland und Hauff 1987: 46).
Nachhaltige Marktwirtschaft (oder sozial-ökologische Marktwirtschaft)
Unter einer n.M. wird ein Wirtschaftssystem verstanden, das auf den ethischen Prinzipien der intra- und intergenerativen Gerechtigkeit, der Verantwortung sowie den Prinzipien der Dauerhaftigkeit und Angemessenheit beruht. Hierzu werden die Märkte nicht abgeschafft, aber sie erhalten mit Hilfe von politisch-rechtlichen Instrumenten einen Entwicklungsrahmen (z.B. ökologische Leitplanken, Sozial- und Mitbestimmungsgesetze), der dafür sorgt, dass die die globalen Volkswirtschaften nach den Managementregeln der Nachhaltigkeit und den Kriterien der Nachhaltigen Ökonomie umgebaut (transformiert) werden (zu den Zielen s. Kap. 8). Alternativ werden die Begriffe „Sozial-ökologische Marktwirtschaft“ (Umbach 2008: 118) und „Ökosoziale Marktwirtschaft“ (FÖS 2021; Radermacher et al. 2011). Das Staatsverständnis dieses Wirtschaftssystems ist das eines pro-aktiven „gestaltenden Staates“ (WBGU 2011: 2-7).
Nachhaltiger Umbau der Volkswirtschaften („Große Transformation“ zur nachhaltigen Gesellschaft, WBGU 2011: 1)
N.U. meint die konsequente Neuentwicklung aller Produkte und Produktionsverfahren nach den Managementregeln und Kriterien der Nachhaltigkeit. Hierzu zählen u.a. die vollständige Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien, keine Nutzung von nicht-erneuerbaren Ressourcen, die nicht der vierten ökologischen Managementregel entsprechen (Kap 8).
Nachhaltigkeitsethik
Eine N. ist die selbstbestimmte Bereitschaft, Verantwortung für die Durchsetzung des inter- und intragenerativen Gerechtigkeitsgrundsatzes zu übernehmen und dementsprechend zu handeln. Eine Lebensweise, die durch Lernprozesse entwickelt werden kann. In einer Ethik der Nachhaltigkeit reichen die traditionellen ethischen Fragen („was sollen wir gegenüber unseren Mitmenschen tun und was dürfen wir nicht tun“) nicht aus, vielmehr werden die Natur und künftige Generationen in die Überlegungen miteingeschlossen. Da diese selbst nicht handeln können, folgt, dass eine Nachhaltigkeitsethik immer auch das Prinzip der Verantwortung (d.h. die Bereitschaft zum Handeln für andere) beinhalten muss. So umfasst eine Ethik der Nachhaltigkeit die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung für die Mitwelt und künftige Generationen sowie Handlungen zu ihrem Schutz. Eine andere Definition könnte lauten: Nach den Prinzipien des nachhaltigen Wirtschaftens zu Leben.
Nachhaltigkeitsparadigma
N. bedeutet die stetige Senkung des Ressourcenverbrauchs auch bei wirtschaftlicher Entwicklung zur Einhaltung der Grenzen der natürlichen Tragfähigkeit. Anders formuliert kann man das Nachhaltigkeitsparadigma als dauerhafte Einhaltung der ökologischen Nachhaltigkeitsformel bezeichnen.
Naturgesetzliche Grenzen des Wirtschaftens
Thermodynamische Gesetze: Grob vereinfacht können wir aus den thermo-dynamischen Gesetzen die folgenden Schlüsse ziehen: Das erste thermodynamische Gesetz sagt aus, dass Energie in einem geschlossenen System niemals geschaffen oder vernichtet werden, sondern nur umgewandelt werden kann (z.B. von Wärmeenergie in mechanische Energie). Der zweite Hauptsatz der Thermodynamik (sog. Entropiegesetz) beschreibt die Richtung einer Energieumwandlung (treffen z.B. warme und kalte Luft aufeinander, haben sie die Tendenz zu einer gemeinsamen Durchschnittstemperatur zu gelangen, d.h. die kalte Luft gibt niemals Wärmeenergie an die warme Luft ab und erhöht ihre Temperatur, sondern immer gibt die warme Luft Energie an die kalte Luft, bis beide einen Durchschnittswert erreicht haben). So geht jede Energieform nach einem Umwandlungsprozess unumkehrbar in eine physikalisch niedere Energieform über, z.B. vom hochenergetischen Strom zur niedrigenergetischen Wärme. Am Ende wird aus jedem umgewandelten Primärenergieträger am Ende nicht weiter nutzbare Abwärme (die an die kalte Umgebungsluft „verloren“ geht). In der Physik wird dieser Prozess Zunahme der Entropie (das Maß für die „Unordnung, Primärenergieträger = geringste Unordnung, Abwärme = höchste Unordnung) genannt. Weiterhin kann die Energie von Primärenergieträgern nicht vollständig (zu 100 %) in andere nutzbare Energieformen umgewandelt werden, es entstehen immer Umwandlungsverluste (diese können allerdings minimiert werden). Moderne Energiesysteme (z.B. gasbetriebene Blockheizkraftwerke oder Brennwertheizungen) kommen der vollständigen Energieumwandlung ohne Umwandlungsverluste relativ nahe, aber auch sie können fossile Energieträger immer nur einmal umwandeln (verbrennen). So kann Energie niemals – wie etwa Eisen – durch einen Recyclingprozess zurückgewonnen werden. Jede Tonne Primärenergieträger, die einmal verbrannt ist, ist für immer in eine nicht mehr nutzbare Form umgewandelt. Entstehung von nicht nutzbaren Abfällen bei der Umwandlung von Rohstoffen in Produkte (sog. vierter Hauptsatz der Thermodynamik von Georgescu-Roegen): Zur Ausbeutung, dem Transport und dem Verarbeitungsprozess von Rohstoffen muss Energie aufgewandt werden und Stoffteile gehen unwiederbringlich verloren. Teile der Erze verbleiben im Abraum, Teile an der Schlacke beim Verhüttungsprozess, ein weiterer Teil wird durch den Verarbeitungsprozess zu Produktionsabfall, schließlich wird das Produkt nach seiner Lebensdauer entsorgt. Bei allen Prozessen wird ein Teil der Stoffe unwiederbringlich zerstreut („atomisiert“), so können z.B. einige Gramm Metalle kaum sinnvoll aus mehreren Tonnen Abraum, Schlacke, Produktabfällen zurückgewonnen werden. Ein großer Teil dieser Energie- und Stoffverluste lässt sich durch Recycling verringern, eine hundertprozentige Wiedergewinnung ist aber nicht möglich (Cansier 1996: 7). Je geringer die Konzentration eines bestimmten Metalls in einem Mischschrott ist, desto mehr Energie und Umweltbelastung ist nötig, um den Sekundärrohstoff aus dem Abfall zu gewinnen. So kann z.B. das Entropiegesetz ökonomisch als irreversible Entwertung der Natur durch ökonomische Prozesse interpretiert werden. Das ökonomische System erfährt einen ständig steigenden Zufluss an natürlichen Ressourcen (niedrige Entropie) als Input und gibt nach den Produktions- und Konsumtionsprozessen als Output hohe Mengen an Emissionen und Abfällen (hohe Entropie) an die Umgebung ab (Bartmann 1996: 233). Gesetz von der Erhaltung der Masse (Gesetz der Stofferhaltung): Stoffe bleiben erhalten, solange sie nicht Reaktionspartner in einer chemischen Reaktion sind (Ausnahme: Kernreaktion). Dies bedeutet z.B. für Schadstoffe, dass sie durch eine Reaktion umgewandelt werden können oder sich im System anreichern und ihre Schadenswirkung entfalten. Diese Schadstoffe können allerdings durch moderne Umwelttechniken herausgefiltert werden und nach chemischen Umwandlungsprozessen in alten Bergwerken abgelagert werden.
Natürliche Ressourcen
(Auch Umweltressourcen, Umweltgüter, Naturkapital oder natürliche Lebensgrundlagen genannt und als Gemeingüter angesehen): Zu ihnen zählen alle Bestandteile der Natur. Sie werden in vier verschiedene Kategorien unterschieden: Nicht erneuerbare Ressourcen (Rohstoffe und Primärenergieträger, wie Kohle, Erdöl und Erdgas): Sie können sich in menschlichen Zeitmaßen nicht regenerieren und sind daher knapp. Erneuerbare Ressourcen, die aber erschöpfbar sind, wenn ihre Regenerationsrate dauerhaft überschritten wird: alle Tiere und Pflanzen (Artenvielfalt). Quasi unerschöpfliche Ressourcen (jedenfalls für menschliche Zeiträume) wie Sonne, Wind, Gezeiten und Erdwärme.
Umweltmedien: die vier existentiellen Elemente, die den Lebensraum aller Organismen bilden: Boden, Wasser, Luft, Klima. Sie dienen aber auch der Senkenfunktion, d.h. sie nehmen Schadstoffe auf. Wenn die Schadstoffe dabei nur sehr langfristig abgebaut werden, handelt es sich um nicht erneuerbare Ressourcen. Wenn die Schadstoffe in menschlich überschaubaren Zeitdimensionen abgebaut werden können, muss – wie bei erneuerbaren Ressourcen – die Regenerationsrate unbedingt eingehalten werden.
Diese vier Arten der natürlichen Ressourcen üben wichtige Funktionen aus, ohne die der Mensch weder leben noch wirtschaften könnte. Zu ihnen zählen (Deutscher Bundestag: BT-Drs. 13/7400: 23; Siebert 1978: 8): Die Produktionsfunktion (Lieferung von Umweltgütern, auch Inputfaktoren genannt): Zu ihr gehört die Versorgung der Gesellschaft mit den Umweltmedien (Boden, Wasser, Luft), den erneuerbaren und nicht-erneuerbaren Ressourcen (inkl. Primärenergieträgern) sowie den unerschöpflichen Ressourcen (erneuerbare Energien wie Sonne, Wind, Gezeiten, Erdwärme); die Senkenfunktion: Die Umweltmedien nehmen die bei der Produktion und beim Konsum entstehenden nicht erwünschten Kuppelprodukte auf (zwangsläufig entstehende Nebenprodukte wie Abwärme bei der Stromproduktion). Zu ihnen zählen alle bei der Produktion und dem Konsum entstehenden Emissionen und Abfälle; die Lebensraumfunktion: Die Umweltmedien Boden, Wasser, Luft stellen den Lebensraum aller Lebewesen auf der Erde dar (Menschen, Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen). Wenn Schadstoffe, Strahlungen usw. den Lebensraum belasten, müssen alle Lebewesen unter diesen Verschlechterungen leiden; die Aufrechterhaltungsfunktion der natürlichen Systeme: Die natürliche Umwelt sorgt für die Aufrechterhaltung des Naturhaushaltes. Hierzu werden auch das Klimagleichgewicht und eine funktionstüchtige Ozonschicht gezählt; die Reproduktionsfunktion: Zur Reproduktionsfunktion werden alle ästhetischen und Erholungsfunktionen gerechnet. Aus diesen unterschiedlichen Funktionen folgt, dass die natürlichen Ressourcen eine Multifunktionalität besitzen: Sie sind Inputfaktoren der Produktion und bilden gleichzeitig die existenzielle Grundlage für alle Lebewesen auf der Erde. Ein Wald erfüllt beispielsweise nicht nur eine Erholungsfunktion, die vielleicht substituierbar wäre, sondern er beeinflusst auch das Klima, ist Wasserspeicher, verhindert Bodenerosion und begünstigt die biologische Vielfalt.
Naturschutz
N. umfasst alle Untersuchungen und Maßnahmen zum Schutz und der Wiederherstellung der Natur. Die ersten Vorläufer von Naturschutzgebieten sind aus Deutschland, Frankreich und den USA seit Mitte des 19. Jh. bekannt. Moderne Naturreservate wurden in Australien und Nordamerika Anfang des 20. Jh. eingerichtet (McNeill und Elstner 2005: 375). Zu dieser Zeit wurden auch die ersten internationalen Umweltschutzvereinbarungen getroffen (z.B. 1902 Übereinkunft zum Schutz der für die Landwirtschaft nützlichen Vögel, 1911 Vertrag für den Schutz der Seehunde; Chasek et al. 2006: 417), und die ersten internationalen Naturschutztagungen wurden durchgeführt.
Neoklassische Suche nach dem optimalen Naturnutzungspunkt
Die sozialökonomischen Faktoren führen zur Übernutzung der natürlichen Ressourcen. Volkswirtschaftliche Kosten entstehen. Um diese Kosten zu mindern, müssen Umweltschutzmaßnahmen ergriffen werden, die diese Übernutzung verringern. Diese Maßnahmen verursachen Kosten, die i.d.R. mit zunehmendem Einsatz überproportional steigen. Zum Beispiel sind die Kosten für einfache Filtertechniken relativ moderat. Bei Filtertechniken mit höheren Anforderungen steigen die Kosten dagegen überproportional an. Der optimale Natur-nutzungspunkt (oder Naturbelastungspunkt) ist aus der Sicht der neoklassischen Umweltökonomie erreicht, wenn die Umweltschutzkosten genauso hoch sind wie die Umweltschadenskosten. An diesem Punkt werden die Maßnahmen zur Verringerung der Übernutzung durch die vermiedenen Kosten der Übernutzung finanziert. Eine weitere Steigerung der Umweltschutzmaßnahmen wäre aus dieser Sicht (ökonomisch) nicht sinnvoll, da dann die Umweltschutzkosten höher wären als die vermiedenen Umweltschadenskosten.
Neoklassische Theorie
Die neoklassische Theorie entstand und verbreitete sich ab Ende des 19. Jahrhunderts. Sie stellt heute die herrschende Wirtschaftsschule dar. Sie erklärt alle Wirtschaftsprozesse als Tauschprozesse auf Märkten (auf dem Güter-, Arbeits-, Kapitalmarkt, Markt für natürliche Ressourcen). Diese Märkte finden durch den Preismechanismus langfristig immer zu einem Gleichgewicht (Angebot = Nachfrage), so dass (zumindest laut Theorie) alle Güter und Produktionsfaktoren (inkl. den natürlichen Ressourcen) optimal verteilt werden und somit Wirtschafts- und Umweltkrisen ausgeschlossen sind. Als wichtigste Vertreter werden William Jevons (1835-1882), Carl Menger (1840-1921), Leon Walras (1834-1919) und Alfred Marshall (1842-1924) angesehen.
Neoklassische Umwelt- und Ressourcenökonomie
Die n.U.R. ist eine Unterschule der neoklassischen Ökonomie. Sie entstand in den 1970er Jahren, als deutlich wurde, dass die Märkte aufgrund sozial-ökonomischer Faktoren keine Mechanismen besitzen, die eine optimale Verwendung von natürlichen Ressourcen ermöglichen (Marktversagen genannt). Sie sieht im Umweltschutz inkl. des effizienten Umgangs mit den natürlichen Ressourcen eine zentrale Aufgabe, damit diese langfristig ihre Funktionen für die Ökonomie erfüllen können. Das Marktversagen (die Fehlallokation) wird u.a. mit der Externalisierung sozialer Kosten und anderen sozial-ökonomischen Faktoren erklärt. Da die Nachhaltige Ökonomie die Erklärung des Marktversagens durch sozial-ökonomische Faktoren übernimmt, kann die Umweltökonomie als Vorläufer angesehen werden. Die n.U.R sieht den Schutz der natürlichen Ressourcen als rein ökonomisches Problem an (Primat der Ökonomie). Als Hauptaufgaben werden die Berechnung der „optimalen Umweltbelastung“ und eine so berechnete Internalisierung der externen Umweltkosten angesehen. Erste Autoren waren Frey (1972): Umweltökonomie; Kneese (1977): Economics and Environment; Siebert (1978). Später Wicke (1991) und Endres (1994).
Notwendige medizinisch-ökotoxikologische Kenntnisse zur Festsetzung von Umweltstandards und Grenzwerten
Wirkungen der Schadstoffe: Schädliche Wirkungen sollten objektiv nachweisbar sein. Wenn keine Erkenntnisse über die Wirkungen am Menschen vorliegen, muss man sich mit Tier- oder anderen Versuchen und der daraus abgeleiteten wahrscheinlichen Wirkung auf den Menschen begnügen.
Nutzenrivalität
N. liegt vor, wenn der Nutzen, den der Konsum eines Gutes einer Person stiftet, durch die Nutzung vieler weiterer Konsumierenden sinkt (z.B. verringert sich der Nutzen eines Fahrrads, wenn mehrere Personen gleichzeitig damit fahren wollen). D.h., dass alle Güter, die einer Nutzenrivalität unterliegen, auch automatisch knapp sind.
Öffentliche Güter
Der Begriff der öffentlichen Güter ist in der Literatur nicht einheitlich definiert. Viele Autor:innen bezeichnen die natürlichen Ressourcen als öffentliche Güter (z.B. Deimer et al. 2017: 74; Siebert 1978: 9; Frey 1985: 48), wenn sie öffentlich zugänglich sind (nicht dem Ausschlussprinzip unterliegen). Wir haben den Begriff früher für freie Güter verwendet. Heute verwenden wir den Begriff wegen der uneinheitlichen Definition nicht mehr.
Ökodumping
Ökodumping meint den absichtlichen Verzicht auf staatliche Umweltschutzmaßnahmen, so dass Unternehmen die ökologischen Kosten der Produktion externalisieren können. Durch diesen Verzicht (z.B. auf angemessene Abwasserreinigung) sinken die Produktionskosten der Unternehmen. Die Produkte werden dann zu einem Preis weit unter ihren wahren Kosten exportiert.
Ökologische Leitplanken
Der Begriff ö.L. soll bildhaft verdeutlichen, dass die weitere wirtschaftliche Entwicklung aller Volkswirtschaften nur noch in den Grenzen der natürlichen Tragfähigkeit verlaufen darf. Da diese Entwicklung nicht durch die Selbststeuerungskräfte der Märkte erreicht werden kann, erhält die wirtschaftliche Entwicklung Leitplanken, die als politisch-rechtliche Instrumente (Gesetze und Verordnungen) sicherstellen, dass die Menschheit nicht abstürzt. Beispiele sind Umweltabgaben, Bonus-Malus-Systeme und Naturnutzungsrechte.
Ökologische Ökonomie
Seit Mitte der 1980er Jahre entwickelte sich aus der Kritik an den Mängeln der neoklassischen Umweltökonomie die Ökologische Ökonomie zunächst in den USA als Ecological Economics. Im Herbst 1987 wurde die International Society for Ecological Economics (ISEE) gegründet und seit dem Jahr 1989 die Zeitschrift Ecological Economics herausgegeben. Seitdem sind einige Bücher zur Ökologischen Ökonomie erschienen, Institute gegründet und Kongresse durchgeführt worden. Die wesentlichsten Wegbereiter des Ansatzes waren Boulding (1968), Costanza (2015; 2001; 1987), Ehrlich und Ehrlich (1970), Georgescu-Roegen (1971), Meadows et al. (1972), Herman Daly (1973, 1991, 1999),, Pearce und Turner (1990) und Faber et al. (1999)
Ökologisierung des Finanzsystems
Das Ziel beruht auf dem Gedanken, die heute externalisierten Umweltkosten zu internalisieren. Damit sollen umweltbelastende Produkte verteuert und somit die Nachfrage nach ihnen verringert werden, in der Folge soll im Sinne des Vorsorgeprinzips ein Transformationsprozess zum nachhaltigen Wirtschaften initiiert werden. Da die externalisierten Kosten nicht exakt zu berechnen sind (vgl. Monetarisierungsprobleme), sollte dies nach der Methode des Standard-Preis-Ansatzes erfolgen. Hierdurch soll es möglich werden, die Grenzen der natürlichen Tragfähigkeit und die Managementregeln des nachhaltigen Wirtschaftens einzuhalten.
Öko-Zölle
Wenn Nationalstaaten oder Staaten-Gemeinschaften (z.B. die EU) ökologische Leitplanken einführen, die zusätzliche Kosten für die Unternehmen zur Folgen haben, entstehen ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile für Unternehmen aus Staaten, die diese Umweltschutznormen nicht einführen (Öko-Dumping genannt).
Paradigma
Begriff für die von einer Wirtschaftsschule akzeptierten Grundauffassungen (Weltanschauungen), die nicht hinterfragt werden. Z.B. „private Unternehmen können immer effizienter wirtschaften als staatliche Einrichtungen“, oder: „Eine nachhaltige Wirtschaftslehre beruht auf ethischen Prinzipien“. Zu Paradigmen zählen sowohl Denkkonzepte als auch Grundeinstellungen (Lehrmeinungen Rogall 2015: 30).
Pareto-Optimum
Nach der neoklassischen Theorie handeln und tauschen Wirtschaftsakteure (Konsumierende und Unternehmen) solange, bis sie zu einem Gleichgewichtspunkt kommen, bei dem beide Seiten bereit sind, den Handel abzuschließen. An diesem Punkt ist die Allokation der Güter (inkl. der natürlichen Ressourcen) optimal, da kein Wirtschaftssubjekt bessergestellt werden könnte, ohne dass ein anderes schlechter gestellt wird. Der pareto-optimale Punkt sagt nichts über die gerechte Verteilung der Ressourcen oder Güter nach dem Tauschprozess aus, da z.B. die Ausgangsbedingungen der Tauschpartner extrem unterschiedlich gewesen sein können. So könnte ein Plantagenarbeiter in einem Entwicklungsland gezwungen sein, für 50 Cent die Stunde zu arbeiten, da er ohne diesen Lohn verhungern würde. Eine Erhöhung des Lohnes würde den Plantagenbesitzer schlechter stellen. Somit würde der Lohn über 50 Cent, zu dem der Arbeiter gerade noch existieren kann und den der Plantagenbesitzer bereit ist zu zahlen, pareto-optimal genannt werden. Ob dieser Lohn jedoch als akzeptabel oder gar gerecht angesehen werden sollte, erscheint mehr als fraglich. Das gleiche gilt für Ziele des nachhaltigen Wirtschaftens. Nicht pareto-Effizienz, sondern die Einhaltung der natürlichen Tragfähigkeit hat hier die höchste Priorität.
Phasen des Treibhausgas-Emissionshandelssystem in der EU (European Emissions Trading Scheme, EU ETS)
1. Phase (2005-2007): Das ETS startete 2005 auf Grundlage der RL 2003/87/EG. Der Anwendungsbereich der EU ETS wurde zu Beginn zunächst auf CO2 Emissionen der wichtigsten Industriebranchen beschränkt (Strom- und Wärmeerzeugung, Eisen-/Stahlindustrie, Zement-/Keramik, Papier, Teile der Chemieindustrie). Es erfasste damit zu seinem Start ca. die Hälfte der CO2 Emissionen in der EU.
2. Phase (2008-2012): Das System erfuhr in dieser Phase nur wenig Änderungen. Beide Phasen waren dadurch geprägt, dass die Festlegung des Cap den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene überantwortet wurde und die Zuteilung der Zertifikate kostenlos im Wege des „Grandfathering“ erfolgte. Das Ambitionsniveau war sehr niedrig, denn die meisten Staaten ließen sich darauf ein, im Interesse ihrer jeweiligen Wirtschaftsunternehmen das Cap sehr großzügig zu bemessen.
3. Phase (2013 bis 2020): Die EU änderte mit der RL 2009/29/EG deshalb wesentliche Komponenten des Systems: Das Cap wurde nun auf EU Ebene festgelegt und jährlich um jeweils 1,74 % gesenkt. Außerdem wurde grundsätzlich dazu übergegangen, dass Teile der Zertifikate bei Auktionen ersteigert werden mussten. Speziell für Anlagen, für die ein hohes Abwanderungsrisiko in andere Länder gesehen wird („Carbon Leakage“), wurde an der kostenlosen Zuteilung festgehalten. Trotz dieser Verbesserungen kam es zu einem Überschuss, der zu einem drastischen Preisverfall (2-7 €/t statt der geplanten 30 €).
4. Phase (2021-2030): Ab 2021 wird der Satz der jährlichen Emissionsminderung auf 2,2 % erhöht. Zudem wurde die Markstabilitätsreserve noch vor deren Start 2019 geschärft: Im Zeitraum bis 2023 werden nun von den jährlichen Zertifikaten jeweils 24 % zurückgehalten, bis die Menge der insgesamt verfügbaren Zertifikate die Größenordnung von 833 Mio. Zertifikaten nicht mehr überschreitet (BMWi 2021). Ab 2023 werden die überschüssigen Zertifikate gelöscht. Dadurch wird ein Mechanismus etabliert, der – wenn auch mit einer gewissen Verzögerung – eine Anpassung an einen sinkenden Zertifikatebedarf ermöglicht.
Philosophie
P. ist der Versuch des Menschen, die Rätsel des Daseins und des Soseins der äußeren Welt sowie des menschlichen Inneren mit dem Mittel des Denkens zu lösen (Störig 2000: 22).
Physiokratie (Herrschaft der Natur)
Die P. war eine französische Wirtschafts-schule, die davon ausging, dass nur in der Land- und Forstwirtschaft Werte geschaffen werden können, da diese allein den Güterbestand vermehren können. So wird der Wert eines Produktes auf den Produktionsfaktor Boden zurückgeführt und dieser als einzige Quelle des Wohlstandes angesehen (Quesnay in Binswanger 2010: 82). Handwerkliche Betriebe und Manufakturen wandeln lediglich bereits vorhandene Rohstoffe in einem Transformationsprozess zu Gütern um. Bleibend war ihre Erkenntnis Wirtschaft als Kreislaufprozess anzusehen.
Pigousteuer
Pigou beschäftigte sich seit den 1920er Jahren mit der Externalisierung von Kosten, die aufgrund der zu geringen (die volkswirtschaftlichen Kosten nicht deckenden) Preise zu einer Übernachfrage und damit Fehlallokation führen müssen. Er wollte diese Fehlallokation durch eine Steuer, die die externalisierten Kosten internalisiert, beseitigen (nach ihm „Pigousteuer“ genannt, Pigou 1920/1960). Die Weiterentwicklung zur „Hotelling-Steuer“, die auch nicht regenerierbare Ressourcen wie den Boden umfasst, erfolgte durch Hotelling in den 1930er Jahren (Hotelling 1931). Die Höhe der Umweltsteuern soll sich nach der Höhe der externalisierten Kosten richten. Eine derartige Bestimmung der Umweltabgaben ist aus der Sicht der neoklassischen Umweltökonomie ideal, weil der Staat bei dieser Methode nur die vorher „objektiv“ errechneten Umweltabgaben einführen müsste und sich dann nicht weiter in das Marktgeschehen einzumischen bräuchte.
Politik
Politik ist „die Gesamtheit der Aktivitäten zur Vorbereitung und zur Herstellung gesamtgesellschaftlich verbindlicher und/oder am Gemeinwohl orientierter und der ganzen Gesellschaft zugutekommender Entscheidungen.“ (Meyer 2000: 41). Als Politik im engeren Sinne werden alle Aktivitäten verstanden, in denen der Staat – in der Demokratie durch Wahlen legitimiert – mit Hilfe seines Gewaltmonopols Regeln gegenüber allen Gesellschaftsmitgliedern durchsetzt (Hinterberger et al. 1996: 131). In der Nachhaltigen Ökonomie steht hierbei die Schaffung von sozial-ökologischen Leitplanken (politisch-rechtlichen Instrumenten) im Mittelpunkt des Interesses, um so einen nachhaltigen Umbau der Volkswirtschaften zu initiieren. Die Nachhaltige Ökonomie folgt damit dem Leitbild des gestaltenden Staates (WBGU 2011: 2, WBGU 2016: 5).
Politik- oder Staatsversagen
P. liegt vor, wenn die Politik bei dringlichen Problemen und Marktversagen (1) nicht eingreift und das Marktversagen ausgleicht oder (2) mit unzulänglichen Mitteln eingreift (nur so tut, als wenn sie handeln würde, Show- oder Symbolpolitik genannt) oder (3) falsche Prioritäten setzt (z.B. hohe Militärausgaben oder Steuersenkungen statt Erhöhung der Bildungsausgaben).
Preismechanismus
In der Ökonomie existiert i.d.R. folgender Zusammenhang: Wenn der Preis eines Produktes sinkt, nimmt die Nachfrage nach ihm zu. Wenn die Preise steigen, nimmt die Nachfrage ab. Viele Ökonom:innen bezeichnen diesen Zusammenhang als „Gesetz von Angebot und Nachfrage“. Tatsächlich kann aber von einem (Natur-) Gesetz keine Rede sein, da zahlreiche Ausnahmen existieren (Snob-Effekt, Qualitätsvermutungseffekt u.v.a.m.). Durch den Preismechanismus gelangen die Märkte nach der traditionellen Ökonomie immer ins Gleichgewicht, da z.B. bei einer Nachfrageschwäche die Preise sinken und damit die Nachfrage steigt (Gapp-Schmeling 2020: 60-61; Rogall 2015: Kap 8).
Primäreinkommen
Die Primäreinkommen sind die Einkommen der Wirtschaftsakteure, wie sie aus dem Verkauf ihrer Faktoren (z.B. Löhne und Zinsen) und Güter entstanden sind. Zieht man die Abgaben ab und addiert die staatlichen Transferzahlungen hinzu, kommt man zum Sekundäreinkommen, auch verfügbares Einkommen genannt.
Private Güter
Private Güter unterliegen sowohl dem Ausschlussprinzip als auch der Nutzenrivalität. Bei Ihnen können positive oder negative externe Effekte vorliegen. Beim Vorliegen externer Effekte sind für ihre Bereitstellung Staatseingriffe zum Schutz der Konsumierenden (Sicherheitsnormen, Gewährleistungen) und zum Umweltschutz (z.B. Sicherstellung der Energieeffizienz, Klimaschutzneutralität) notwendig. Aufgrund der besonderen Bedeutung der privaten Güter stehen diese in allen demokratischen Industriestaaten unter dem besonderen Schutz des Staates (Eigentumsrechte sind garantiert).
Probleme bei der Nutzung von Indikatoren
Datenerhebungsprobleme (für viele gesellschaftliche Entwicklungen existieren keine Daten) Auswahl der Indikatoren, die im Prinzip die Leistungen (Wohlfahrt), aber nicht die Kosten messen sollen (von Bedeutung ist der Anteil der gesunden Menschen und nicht die Anzahl der Krankenhausbetten)
Produktionsfaktoren
Unter P., auch Inputs genannt, sind alle Faktoren, die zur Herstellung eines Gutes (Output) notwendig sind zu verstehen.
Qualitätsziele
Q. benennen abstrakte qualitative Ziele, die im Laufe des nachhaltigen Wirtschaftens (im Sinne einer Qualität des Lebens) erreicht werden sollen. Diese Ziele leiten sich aus den Managementregeln ab.
Quesnay, François (1694-1774)
Q. gilt als Begründer der Physiokraten. Er begann seine Karriere als Leibarzt des französischen Königs. Neben dieser Tätigkeit begann er, sich mit der Ökonomie zu beschäftigen. Im Jahr 1758 erschien sein Hauptwerk: Tableau Économique. Im Mittelpunkt seiner Ausführungen standen die Bedeutung der Landwirtschaft und die wechselseitigen Einflüsse von Wirtschaftsprozessen (Kreislaufgedanke). Damit gilt er als Vordenker der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR), die heute die Wirtschaftsleistung einer Volkswirtschaft berechnet (Bauer und Buscher 2009: 12).
Rahmenbedingungen
Unter R. werden alle Faktoren verstanden, die dem Akteur (Menschen bzw. Unternehmen) den Spielraum für eigene Entscheidungen von außen vorgeben und von ihm nur schwer beeinflussbar sind. Hierbei wird unterschieden zwischen politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber vorgibt, und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Diese werden u.a. durch Entscheidungen anderer Akteursgruppen und internationale Wettbewerbsbedingungen vorgegeben. Falsche oder unzureichende Rahmenbedingungen liegen vor, wenn die Summe der Einzelentscheidungen der Akteure zu einem gesellschaftlich suboptimalen Zustand führt (z.B. dem ineffizienten Umgang mit den natürlichen Ressourcen).
Rebound-Effekt (Mehrverbrauch trotz Effizienzsteigerung)
Unter R.E. wird ein steigender Ressourcenverbrauch verstanden, der entsteht, wenn aufgrund von Effizienzsteigerungen die Kosten für die Nutzung natürlicher Ressourcen sinken (z.B. Energiekosten aufgrund von Wärmeschutzsanierung) und anschließend das eingesparte Geld für andere, mindestens ebenso ressourcenintensive Tätigkeiten verwendet werden (z.B. Flugreisen, größere Wohnungen usw.). Diesen Effekt konnte schon William St. Jevons im 19. Jh. nachweisen (sog. Jevons-Paradoxon, Jevons 2010), indem er zeigte, dass trotz der Effizienzsteigerungen der Dampfloks der Kohleverbrauch stark zunahm. Die Effizienzsteigerung senkte die Kosten pro Streckeneinheit, was wiederum zu einer erheblichen Nachfragesteigerung und Überkompensation der Effizienzsteigerungen führte. Zu unterscheiden sind: Direkte Reboundeffekte durch den Substitutionseffekt: Das durch eine Effizienzmaßnahme eingesparte Geld wird für den Verbrauch der Ressource verwendet, die hierdurch ein weniger ressourcenintensives Produkt substituiert (ersetzt, z.B. größerer PKW). Indirekte Reboundeffekte: (a) durch den Einkommenseffekt: Durch eine Effizienzmaßnahme wird Geld eingespart (da der Verbrauch zunächst gesenkt wird). Das Geld wird nun für ein anderes Produkt (das noch ressourcenintensiver ist) ausgegeben (z.B. Flugzeug statt PKW). (b) durch psychologische Effekte: Eine Effizienzmaßnahme sorgt für ein gutes Öko-Gewissen, so dass mehr von diesem Produkt oder anderen Produkten konsumiert wird.
Regime
Ein R. stellt ein System von Prinzipien, Normen, Regeln, Verfahrensweisen und Institutionen dar, das die Akteure aufstellen oder akzeptieren, um Handlungen in einem definierten Problemfeld internationaler Beziehungen zu regulieren und zu koordinieren. Derartige R. existieren in vielen Handlungsfeldern der internationalen Beziehungen, z.B. Handel, Währungen, Menschenrechte, Umwelt. Im Umweltschutz sind insbesondere die R. zum Klimawandel, Schutz der Ozonschicht und zum Artenschutz von Bedeutung (Chasek und Downie 2021: 16). Völkerrechtlich verbindlich werden diese R.
Ressourcenproduktivität oder Ressourceneffizienz
R. drückt das Verhältnis vom Output zum Einsatz der natürlichen Ressourcen aus (z.B. einem Produkt oder dem Bruttoinlandsprodukt – BIP). Hierbei wird auch die Schadstofffreisetzung als Verbrauch natürlicher Ressourcen angesehen. Beispiele sind: BIP zu Primär-energieverbrauch, BIP zu CO2-Emissionen, BIP zu Rohstoffeinsatz. Damit sagt die Entwicklung der R. etwas darüber aus, wie effizient eine Volkswirtschaft mit den natürlichen Ressourcen umgeht. Sie sagt aber nichts darüber aus, wie hoch der absolute Verbrauch ist.
Ressourcenschonung
R. meint die nachhaltige Nutzung von Ressourcen, d.h. der Einhaltung der Regenerationsrate bei den erneuerbaren Ressourcen und der stetigen Verringerung des Verbrauchs bei den nicht erneuerbaren.
Rio-Folgeprozess in der EU
Die EU hat sich in ihrem fünften, sechsten und siebten Umweltaktionsprogramm ausdrücklich zu den Grundsätzen einer „dauerhaften und umweltgerechten“ Entwicklung bekannt. Im Jahr 1998 wurde das Ziel der Nachhaltigen Entwicklung u.a. in die Präambel des EU Vertrages (EUV) als eine Art Staatszielbestimmung der EU aufgenommen. Weiterhin wurde in Art. 6 das Prinzip der Integration festgelegt, nach dem Umweltaspekte nicht mehr separat, sondern in allen Sektoren integrativ zu behandeln sind. Im gleichen Jahr beauftragte der Europäische Rat in Cardiff alle betroffenen Fachräte, umfassende Strategien zur Integrierung der Umweltbelange und der Nachhaltigen Entwicklung in ihren Politikbereichen zu entwickeln. 2001 hat der Europäische Rat in Göteborg die von der Kommission erarbeiteten Grundzüge einer EU Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen ((2001) 264 2001), die 2006 grundlegend überarbeitet wurde. Dazu berichtet die EU Kommission in regelmäßigen Abständen in sogenannten Monitoring Reports (KOM 2017). Viele europäische Regierungen haben Staatssekretärsausschüsse eingesetzt, sog. Green Cabinets, und Nachhaltigkeitsräte, die Nachhaltigkeitsstrategien(-pläne) entwickeln (Läufer 1999: 19; Grunwald und Kopfmüller 2006: 136). )
Rio-Folgeprozess in Deutschland
Seit 1994 haben sich alle Bundesregierungen ausdrücklich zu den Zielen einer Nachhaltigen Entwicklung bekannt (SRU 1998; BMU 1998b; BReg 2002; BReg 2004; BReg 2008; BReg 2012; BReg 2017). Im Herbst 1998 wurden ein Nachhaltigkeitsrat und ein Staatssekretärsausschuss (green cabinet) eingesetzt. Im Frühjahr 2002 verabschiedete die Bundesregierung eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie („Perspektiven für Deutschland“). In den Jahren 2004, 2005, 2008 und 2012 legte sie Fortschrittsberichte hierzu vor (BReg 2004; BReg 2008; BReg 2012; BReg 2017). Der Bundestag setzte zwischen 1994 und 2002 eine Reihe von Enquete-Kommissionen ein, die wichtige Beiträge für die Nachhaltigkeitsdiskussion leisteten (z.B. Deutscher Bundestag: BT-Drs. 13/11200). Im Jahr 2016 wurde die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung grundlegend überarbeitet und nach der Agenda 2030 (Weltgipfel 2015) neu gegliedert. Die Nachhaltigkeitsstrategie beinhaltet 17 Ziele mit 63 Schlüsselindikatoren BReg 2017). In allen Bundesländern und in mehr als 2.300 Kommunen fanden Agenda Prozesse statt (Bundesregierung 2002/04: 54). Weiterhin haben zahlreiche zivil-gesellschaftliche Organisationen eine Nachhaltige Entwicklung zu einem zentralen Bestand ihrer Arbeit erklärt oder wurden neu gegründet (z.B. die Erdcharta, www.erdcharta.de, Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen – SRzG www.srzg.de).
Schadstoffe
Stoffe die Menschen und Umwelt Schäden zufügen können. Wesentliche Kategorien sind:
1) Schwermetalle (z.B. Blei und Quecksilber Schädigung des Nervensystems, Cadmium Nierenschäden),
2) Organische Schadstoffe (z.B. Benzol Blutschädigung und Krebs, PCB Leber- und Blutschädigung)
3) Strahlung (Radioaktivität Krebs und Erbgutschädigung).
Bedeutende Schadstoffquellen: 1) Energieerzeugung, 2) Erzbergbau und Metallgewinnung, 3) Metallverarbeitende Industrie, Chemische- und Elektroindustrie, Verkehr. Gefahrenstoffrecht: Gesamtheit aller Regelungen, die dem Schutz von Menschen und Umwelt vor gefährlichen Stoffen dienen sollen (Förstner und Köster 2018: 128).
Selektives Wachstum
S.W. beschreibt eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung im Rahmen der natürlichen Tragfähigkeit. Rockström et al. (2009) sprechen von den planetarischen Belastungsgrenzen, die EUA (Europäische Umweltagentur) (2015: 49) vom sicheren Handlungsraum. Dabei muss die Steigerung der Ressourcenproduktivität immer über der Steigerung der wirtschaftlichen Wachstumsraten liegen (Δ RP > Δ BIP), so dass der Ressourcenverbrauch stetig sinkt. Dabei ist die natürliche Tragfähigkeit unter allen Umständen einzuhalten, d.h. die Ressourcenproduktivität muss in einigen Bereichen deutlich höher steigen als das BIP (z.B. 3-4 %-Punkte höher). Eine derartige wirtschaftliche Entwicklung soll durch (1) sozial-ökologische Leitplanken (politisch-rechtliche Instrumente wie Öko-Steuern), (2) Innovationsprozesse (Technologiesprünge, z.B. neue Energiespeicher), (3) strukturellen Wandel (z.B. EE statt fossile Energien) und (4) moderate Wachstumsraten sowie (5) durch die drei Strategiepfade des nachhaltigen Wirtschaftens (Effizienz, Konsistenz und Suffizienz) erreicht werden.
Senkenfunktion
Die Natur nimmt die bei der Produktion und beim Konsum entstehenden nicht erwünschten Stoffe auf. Zu ihnen zählen alle Emissionen und Abfälle.
Sonderabgaben
Sonderabgaben sind Abgaben, die der Finanzierung einer bestimmten öffentlichen Leistung dienen oder einen Lenkungszweck verfolgen. Das Bundesverfassungsgericht hat an die Erhebung von Sonderabgaben eine Reihe von Bedingungen geknüpft (detailliert siehe Rogall 2015: 370).
Spieltheorie
Die S. ist eine mathematisch-empirische Theorie, mit deren Methoden wirtschaftliche, politische und soziologische Verhaltensmuster von Menschen in Gruppen überprüft werden können.
Standard-Preis-Ansatz
Der S-P-A geht auf die Ökonomen Baumol und Oates zurück. Die demokratisch legitimierten Entscheidungsträger (Politiker:innen) legen hiernach mit Hilfe von Fachleuten einen bestimmten Umweltstandard fest (z.B. die Höhe des Verbrauchs an natürlichen Ressourcen oder die CO2-Emissionen), der dann über die Erhebung von Umweltabgaben erreicht werden soll (Baumol und Oates 1971; Spangenberg 2016: 319). Die Höhe der Abgaben wird durch einen mehrjährigen Trial-and-Error-Prozess festgelegt, bis schließlich die Abgabenhöhe gefunden ist, mit der der Umweltstandard eingehalten werden kann. In weiterentwickelter Form können auch andere Instrumente eingesetzt werden, die dann den Ressourcenverbrauch regulieren. Der S-P-A hat den Vorteil, dass die bekannten Bewertungsprobleme bei der Monetarisierung von Umweltschadenskosten entfallen. Der Ansatz von Baumol und Oates wurde von einzelnen neoklassischen Ökonom:innen aufgegriffen (Siebert 1978: 76), besonders konsequent wird er aber von der Nachhaltigen/Ökologischen Ökonomie vertreten.
Steuern
Steuern sind Abgaben, die generell von einer bestimmten Gruppe von Menschen oder Unternehmen gezahlt werden müssen und die in einen allgemeinen Staatshaushalt fließen (Bundes-, Landes- oder Gemeindehaushalt), ohne dass die Steuerpflichtigen dafür eine bestimmte Gegenleistung erhalten. Steuern dienen der Finanzierung der Staatsausgaben und bedürfen keines besonderen Lenkungszweckes, dürfen einen solchen aber haben. Zulässig sind nur die Steuertypen, die im Grundgesetz (GG) ausdrücklich genannt sind. Der Staat darf zwar neue Steuern, aber keine neuen Steuertypen erfinden (Beispiel Verbrauchsteuern).
Stiftungen
S. sind Organisationen die i.d.R. langfristige gemeinnützige Ziele verfolgen. Die Stiftenden bringen Teile ihres Vermögens dauerhaft in die Stiftung ein. Im Mittelpunkt steht nicht eine Gewinnmaximierung, sondern der Stiftungszweck.
Subventionen
S. sind Finanzhilfen oder Steuervergünstigungen des Staates an Wirtschaftsakteure. Sie stellen ein sehr weit verbreitetes Mittel der finanziellen Einflussnahme auf das Verhalten von Marktakteuren durch den Staat da. Sie kommen in zwei Grundformen vor: einerseits als direkte Subvention, bei der es zu Geldzahlungen an Private aus einem öffentlichen Haushalt kommt (z.B. Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen), andererseits als indirekte Subvention, bei welcher der Staat auf Einnahmen verzichtet, die er an sich erhalten müsste (z.B. Steuerbefreiungen).
Suffizienzstrategie
Die S. umfasst mehrere Komponenten:
a) Selbstbeschränkung: S. meint die freiwillige Entscheidung von Menschen, das eigene Leben schrittweise ethisch verantwortbar umzugestalten, d.h. nach dem intra- und intergenerativen Gerechtigkeitsprinzip zu gestalten (Selbstgenügsamkeit). Hierzu gehört, die Nutzung von natürlichen Ressourcen zu Gunsten anderer Menschen und künftiger Generationen einzuschränken, weil die Grenzen der natürlichen Tragfähigkeit bereits überschritten sind (Costanza et al. 2001: 211; Scherhorn 1997: 162).
b) Änderung der Lebensstile: Beinhaltet die strukturelle Änderung der Lebensstile, die nicht auf Verzicht, sondern auf eine veränderte Wertorientierung ausgerichtet sind (z.B. gemeinschaftliche Nutzung von Produkten).
c) Strukturwandel: Hiermit ist die Änderung des Güterkorbes von materiellen Gütern zu Dienstleistungen gemeint, d.h. eine Dematerialisierung der Wirtschaft (Hennicke und Fischedick 2010). Die Bedeutung dieses innersektoralen Strukturwandels wird noch unzureichend gesehen, so beträgt der Energieverbrauch im Sektor Handelsleistungen je Euro Bruttowertschöpfung knapp 2 Megajoule während er im produzierenden Sektor bei 10 Megajoule liegt (Destatis 2020a; 2020h)
Sustainability Science
Seit den 1990er Jahren sind zahlreiche Schulen und Forschungsansätze entstanden, die sich mit der Übernutzung der natürlichen Ressourcen und den Bedingungen des nachhaltigen Wirtschaftens beschäftigen. Aus ihnen entstand Ende der 1990er Jahre die Nachhaltige Ökonomie, die als eine Art Dach für verschiedene ökonomische Unterschulen der Sustainable Science angesehen werden kann. Hierzu zählen wir: (0) Die neoklassische Umweltökonomie (entstanden in den 1970er Jahren), die nur bedingt als Teil der Sustainable Science bezeichnet werden kann, aber ein wichtiger Vorläufer ist, (1) die Ökologische Ökonomie (1980er Jahre), (2) die Neue Umweltökonomie (1990er Jahre, Rogall 2000), (3) den Greifswalder Ansatz (GA, Ott und Döring 2004), (4) das integrierte Nachhaltigkeitskonzept der Helmholtz-Gesellschaft Deutscher Forschungszentren (HGF-Ansatz; Kopfmüller 2006; 2001), (5) die Industrial Ecology (1990er Jahre, Isenmann und Hauff 2007), (6) die Postautistische Ökonomie (Dürmeier et al. 2006), heute Plurale Ökonomie genannt, (7) die Gemeinwohl Ökonomie (Felber 2010). Diese Schulen und Unterschulen haben wichtige Beiträge für die Sustainable Science geliefert, die von der Nachhaltigen Ökonomie aufgenommen wurden.
Symbolpolitik
S. meint eine Politik, die für öffentlich thematisierte Probleme Maßnahmen verabschiedet, die der Öffentlichkeit das Gefühl geben, es würden Lösungsstrategien umgesetzt. Tatsächlich werden aber die hierfür notwendigen Rechtsnormen inkonsequent formuliert oder nicht umgesetzt, so dass diese Maßnahmen letztlich wirkungslos bleiben (Hansjürgens und Lübbe-Wolff 2000).
Traditionelle Ökonomie
Unter t.Ö. verstehen wir alle ökonomischen Schulen, die den natürlichen Ressourcen und ihrer inter- und intragenerativen gerechten Verteilung keine Beachtung schenken. Im Mittelpunkt der Kritik steht hierbei die neoklassische Ökonomie mit ihren wirtschaftsliberalen Unterschulen.
Transdisziplinärer Ansatz
Unter einem transdisziplinären Ansatz wird eine wissenschaftliche Vorgehensweise verstanden, die, von den theoretischen Ansätzen der Nachhaltigen Ökonomie ausgehend, versucht, Schnittstellen zu anderen Fachdisziplinen herzustellen und Fragen ganzheitlich zu untersuchen. Costanza u.a. unterscheiden zwischen dem interdisziplinären Ansatz, bei dem sich Disziplinen überlappen und austauschen, sowie dem transdisziplinären Ansatz, der die Disziplingrenzen aufhebt (Bartmann 1996; Costanza et al. 2015). Da Sprache und Methoden der verschiedenen Disziplinen sehr unterschiedlich sind, könnte als Kompromiss versucht werden, einige, für das nachhaltige Wirtschaften besonders relevante Grundlagen der Nachbardisziplinen in die Analyse der Nachhaltigen Ökonomie mit einzubeziehen.
Transformationsgrad
Der T. sagt aus, wie weit sich eine Gesellschaft im Transformationsprozess zum nachhaltigen Wirtschaften entwickelt hat.
Umweltabgaben
Unter U. werden staatlich festgelegte Zahlungen auf umweltschädliche Produkte und Handlungen (z.B. Abwasser) an die öffentliche Hand verstanden, die mit dem Ziel eingesetzt werden, einerseits eine umweltpolitische Lenkungswirkung (z.B. Senkung des Verbrauchs) und andererseits die Finanzierung damit im Zusammenhang stehender umweltfreundlicher Maßnahmen erreichen zu können. Im Gegensatz zu einer Ökologischen Steuerreform werden diese Abgaben nicht kompensiert und nicht zwangsläufig in Stufen über viele Jahre erhöht.
Umweltaktionsprogramme der EU (UAP)
In ihren UP. legt die EU für mehrere Jahre ihren wesentlichen mittelfristigen Umweltschutzziele fest. 1. UAP (1974-75), 2. UAP (1977-81), 3. UAP (1982-86), 4. UAP (1987-92), 5. UAP (1992-2000), 6. UAP (2002-12), 7. UAP (2013-2020; BMU 2017a). Das 8. UAP startete im Januar 2021 (Rat der EU 2020).
Umweltökonomische Gesamtrechnung (UGR)
Die UGR wird als Berichtssystem definiert, mit dem die Beziehungen zwischen wirtschaftlichen Aktivitäten und der natürlichen Umwelt statistisch wiedergegeben werden. Hierbei findet das PSR-Schema Anwendung (Pressure – State – Response): Anhand physikalischer und monetärer Indikatoren soll gezeigt werden, wie sich der Zustand der Natur entwickelt, inwieweit die Natur durch die wirtschaftlichen Aktivitäten (Produktion und Konsum) beansprucht oder zerstört wird und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Sie folgt der Leitidee der Nachhaltigen Entwicklung und der Erkenntnis, dass es heute nicht mehr nur um die Erfassung von lokal wirkenden Schadstoffeinträgen geht, sondern um die Erfassung der Beiträge zu den globalen Umweltproblemen, insbesondere durch die Übernutzung der natürlichen Ressourcen.
Derzeit gliedert sich die UGR in die folgenden Themenbereiche:
I. Umweltbelastungen: Die Material- und Energieflussrechnungen enthalten Angaben über die physischen Materialströme wie Energie- und Rohstoffverbrauch, Wasserentnahme und -abgabe und die Emissionsrechnungen. Damit wird die Umwelt in ihren Funktionen als Ressourcen-quelle und als Senke erfasst.
II. Umweltzustand: Dieses Modul soll quantitative und qualitative Bestandsveränderungen des Naturvermögens in physischen Einheiten abbilden. Bisher enthält es Angaben zur Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen. Landschaften und Ökosysteme als wesentlicher Bestandteil des Naturvermögens werden in den Publikationen des BfN (Bundesamt für Naturschutz) dargestellt, obgleich sie in die UGR gehören würden.
III. Umweltschutzmaßnahmen: Dieses Modul enthält monetäre Angaben über Umweltschutzausgaben und umweltbezogene Steuern. Diese sind überwiegend bereits in der VGR enthalten, werden dort aber nicht gesondert ausgewiesen. Zudem enthält die UGR sektorale Berichtsmodule (Handlungsfelder): Private Haushalte und Umwelt, Verkehr und Umwelt, Landwirtschaft und Umwelt, (14) Waldgesamtrechnung (Destatis 2020e; 2015).
Unilateralismus
Anstelle internationaler Verträge werden bilaterale Vereinbarungen angestrebt.
Verantwortung
V. ist die Verpflichtung, auf das Wohl einer Person oder eines Systems (z.B. Unternehmen oder Organisation) zu achten.
Verhaltensökonomik/ökonomie (engl. Behavioral Economics)
Die V. beschäftigt sich mit menschlichem Verhalten in Wirtschaftsprozessen. Hierbei geht die V. nicht vom streng zweckrationalen homo oeconomicus aus, sondern von einem Menschen, dessen Entscheidungen von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst werden. So entscheiden Menschen oft aus Gefühlen heraus oder aufgrund von neuen, aber weniger wichtigen Informationen. Eine besondere Aufmerksamkeit hat die Behavioral Finance erhalten, die sich mit den irrationalen Entscheidungen an den Finanzmärkten beschäftigt. Wichtige Arbeiten stammen von Kahneman et al. (1986) und Selten (1993).
Verwendungsrivalitäten natürlicher Ressourcen
Natürliche Ressourcen sind knapp und unterliegen daher auch verschiedenen Verwendungsrivalitäten, anhand derer deutlich wird, dass sie keine öffentlichen Güter sind. An den folgenden Beispielen lässt sich diese Problematik besonders gut nachvollziehen: Alle Menschen und Unternehmen benötigen sauberes Wasser und unbelastete Luft. Wenn andere Nutzer diese Ressourcen verschmutzen oder die Vorkommen (des Wassers) übernutzen, treten typische Rivalitäten auf. Boden ist knapp und kann daher nur einmal genutzt werden. Entweder er dient als natürliche Grundlage für Pflanzen und Tiere, für den landwirtschaftlichen Anbau oder als Siedlungsfläche (z.B. für Bauten und Straßen).
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR)
Die VGR ist ein aus mehreren Erfassungskonten bestehendes statistisches System, um (1) die Entstehung (in den einzelnen Sektoren), (2) die Verwendung (für Konsum, Investitionen und Außenbeitrag) und (3) die Verteilung (in Arbeitnehmenden- und Kapital-einkommen) der Leistungen einer Volkswirtschaft wertmäßig zu erfassen (z.B. in Euro). Wesentliche Resultate sind das Bruttoinlandsprodukt (BIP) und das Bruttonationaleinkommen (BNE). Seit 1993 bildet das von der UNO verwendete System of National Accounts (SNA, aktuelle Version 2008; UN et al. 2009) die Grundlage für die nationalen Systeme. Auf dieser Basis wurde das Europäische System der VGR (ESVG KOM 2014) entwickelt, das wiederum die Grundlage der deutschen VGR bildet (Destatis 2016).
Wachstumsarten
Exponentielles Wachstum: prozentuales Wachstum.
Lineares Wachstum (absolute Wachstumsraten bleiben konstant, z.B. wird die Gütermenge jedes Jahr um den Wert von 50 Mrd. € gesteigert).
Steady-State (nach einer Phase des prozentualen Wachstums folgt ein „Null-Wachstum“).
Wirtschaftliche Entwicklung in den Grenzen der natürlichen Tragfähigkeit (Selektives Wachstum mit einem Transformationsprozess zum nachhaltigen Wirtschaften).
Weltwirtschaftsordnung
Weltwirtschaftsordnung umfasst die Gesamtheit der vertraglichen Regelungen, Verhaltensnormen sowie gesellschaftlichen und ökonomischen Institutionen, die die Transaktionen im internationalen Wirtschaftsverkehr bestimmen.
Wirtschaftliche Freiheitsrechte des AEUV
Freier Warenverkehr (Art. 28ff., insb. Art. 34) ,Freizügigkeit der Arbeitnehmer:innen (Art. 45ff.) Niederlassungsfreiheit (Art. 49ff.) Dienstleistungsfreiheit (Art. 56ff.) Freier Kapitalverkehr (Art. 63ff.)
Wirtschaftliches Wachstum
W.W. wird gemessen als prozentuale Steigerung des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP, vgl. Kasten S. 334) pro Jahr (real: die Inflationsrate wurde herausgerechnet). Hierbei ist in der öffentlichen Diskussion nicht ein lineares Wachstum gemeint, bei dem jährlich die gleiche Menge an Gütern zusätzlich produziert wird, sondern ein exponentielles Wachstum, bei dem Jahr für Jahr nicht nur die ursprüngliche Güterproduktion wachsen soll, sondern auch die zusätzliche Gütermenge des Vorjahres. Das führt zu einer Zinseszinsrechnung, bei der sich die produzierte Gütermenge je nach Wachstumsrate alle paar Jahre verdoppelt (zur Dogmengeschichte des Wachstumsbegriffs Hauff und Jörg 2013).
Wirtschaftsakteur:innen
Unter W. werden alle Personen verstanden, die durch Handlungen einen positiven oder negativen Einfluss auf den Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung nehmen (insbes. Konsumierende und Unternehmer).
Wirtschaftsliberalismus
Der W. kennzeichnet einen Zweig der Ökonomie, der davon ausgeht, dass Märkte (über den Preismechanismus) langfristig immer zum Gleichgewicht führen (indem das Angebot der Nachfrage entspricht) und die Wirtschaftsakteure so vernünftig zu ihrem eigenen Besten handeln, dass ein politisches Eingreifen in die Wirtschaft nicht nötig bzw. schädlich ist. Zu diesem Zweig der Ökonomie gehören die Klassik, die Neoklassik und die diversen Unterschulen des neuen Wirtschaftsliberalismus (Monetarismus, Angebotsökonomie usw.; Rogall 2015: 53 u. 90).
Wohlfahrt
W. ist ein neoklassischer Begriff, der in der Wohlfahrtstheorie verwendet wird. Er wird heute nicht mehr, wie zu Zeiten von A.C. Pigou (1920), als Höhe der materiellen Güterproduktion einer Volkswirtschaft definiert, sondern umfasst als Maß der Befriedigung materielle sowie immaterielle (psychische und soziale) Bedürfnisse. Die Wohlfahrt ist somit auch abhängig von der Bildungs-, Gesundheits- und Umweltsituation eines Landes. die Nachhaltige und Ökologische Ökonomie bevorzugt den Begriff Lebensqualität.